Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung der Höhe der Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung der Höhe der Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot

Monika1988

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Hallo, ich habe so einiges hier im Forum schon gelesen und mir auch die Gesetzesgrundlage durchgelesen, werde aber trotzdem nicht schlau. Ich bin gerade in der 20 SSW. Mein Arzt rät dringend zum BV, dieses habe ich jedoch bis jetzt abgelehnt, weil ich dachte, dass ich einen verminderten Beitrag bekomme, jedoch auf das Geld sehr angewiesen bin und Angst habe das die eh schon verminderte Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot sich später in meinem Elterngeld spiegeln wird (67% Einkommen von den letzten 12 Monaten). Ich habe verstanden, dass die Höhe der Zahlung während des BV sich aus dem Einkommensdurchschnitt der letzten 3 Monaten berechnet BEVOR die Schwangerschaft eingetreten ist. Hier aber im Forum lese ich das Krankengeld nicht berechnet wird? Zu meinem Fall: Ich war erst 1,5 Monate wieder im alten Unternehmen voll arbeiten bevor ich erneut schwanger wurde. Davor bekam ich 5 Monate Krankengeld aufgrund einer Depression die durch eine späte Fehlgeburt entstanden ist. Wie wird also richtig die Höhe der Zahlung fürs BV berechnet? Werden die 1,5 Monate meines vollen Gehalts + 1,5 Monate des Krankengeldes berechnet? (also dem Einkommensdurchschnitt der letzten 3 Monate) oder ist das Krankengeld nicht Teil der Berechnung. Ich bin gerade schon 5 Monate voll am Arbeiten. Fließt das Krankengeld dann in die spätere Berechnung des Elterngeldes? (letzte 12 Monate?) Tausend Dank für die Antwort. Monika


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein Beschäftigungsverbot spricht normalerweise der Arbeitgeber aus und nicht der Arzt, nachdem er eine Gefährdungshaftung durchgeführt hat. Das kann man nicht ablehnen es dient ja dem Schutz des Kindes.Sie erhalten dann den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB


mellomania

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im bv erhälst du das was du ohne bv erhälst. ABEr ein bv ablehnen, die gesundheit von einem selber und die des kindes in gefahr bringen wegen GELD? sorry, da sage ich jetzt mal nichts weiter dazu. selber schuld wenn was passiert. klingt hart, ist aber leider so. wenn der arzt ein bv für angemessen hält, weil dein medizinischer zustand dies erfordert (achtung, sollte es den arbeitsplatz betreffen ist der AG gefordert, der Arzt raus), dann solltest du dies ernstnehmen. due wirst so weiterbezahlt, wie wenn du kein bv hättest. außer du hast schwankendes einkommen mit schichtzuschlägen. dann gilt das mit den drei monaten. die zuschläge müsen dann aber versteuert werden. das soll nicht böse gemeint sein abe kein geld der welt bringt dir gesundheit zurück wenn was schief geht.


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