Hassellocke
Hallo, kann ich nach meinem Mutterschutz 3 Monate Resturlaub/Urlaub/Überstdfrei nehmen und DANN, also ca. 5 Monate nach der Geburt in 1,5 Jahre Elternzeit starten? Mein Hintergedanke ist, so dann noch längere Zeit Vollzeitgehalt zu bekommen, ehe ich in (ca.) Monat 5 nach der Geburt in Elternzeit gehe und Elterngeld (für ein Jahr) bekomme? Oder gibt's da einen Haken? VG
Hallo, da bin ich kein Freund von. 1. Sie können unter Umständen Probleme haben, das Elterngeld noch zu nehmen, da, wenn Sie Basis Monate nehmen, diese bis zum 14. Lebensmonat aufgebraucht sein müssen. 2. Sie haben Kündigungsschutz nur bis einschließlich vier Monate nach der Geburt 3. Es macht Sinn, sich einen Puffer an Urlaub aufzuheben, zum Beispiel bei einem weiteren Kind. Liebe Grüße NB
netteKlarinette
Ja, zwei. Zum einen hast du waehrenddessen keinen Kündigungsschutz (das Risiko musst du bewerten) Zum anderen ist das Elterngeld an die Lebensmonate gekoppelt, wenn man später anfängt verfällt einiges. Man kann nicht im späteren Lebensalter des Kindes beginnen und alles erhalten in dem man einfach anhängt.
desireekk
Ja kannst Du so machen. Würde ich aber nicht. 1.) Du bekommst Elterngeld für 12 Monate, wobei bei der Mutter die ersten 2 Monate durch den Mutterschutz weg sind. Bleiben noch 10. 2.) Das mit den Kündigungsschutz ist zu korrigieren, denn der 4-monatige Kündigungsschutz nach der Geburt überschneidet sich mit den 7 Wochen vor Elternzeit 3.) Glaub mir, Du willst noch Urlaub/Überstunden übrig haben wenn Du wieder arbeiten gehst: KiTa zu, Kind krank, etc... das muss überbrückt werden, gerade am Anfang, da zählt jeder verfügbare Tag. Zumindest würd eich mir ein Kissen von 10 Tagen behalten. 4.) EZ muss nach Lebensmonaten genommen werden wenn mit Elterngeld belegt, das muss sich also auch ausgehen... LG D
Bone
Basis-EG wird nur bis zum 15ten Lebensmonat gezahlt. Der mutterschutz wird damit verrechnet.
netteKlarinette
Desiree…das mit dem Kündigungsschutz stimmt natuerlich.
Ani123
Das mit dem Kündigungsschutz wäre ein wichtiger Grund, den Sie bedenken sollten. Hinzu, dass EZ nach Lebensmonaten genommen wird. Zudem muss der AG den Urlaub bewilligen. Basis-EG können sie nur bis zum 14. Lebensmonat beziehen. Sie könnten die übrigen Monate in EGplus nehmen, so dass kein EG verloren geht. Möchtet ihr den Partnerschaftsbonus nutzen? https://www.elterngeld.de/elterngeld-partnerschaftsbonus/#gref Das ist zwischendrin, genauso wie nach dem EGplus möglich. Wichtig, ein Elternteil muss immer in EG-Bezug sein. Mit einer Unterbrechung ab dem 15. Lebensmonat endet der Anspruch auf EG. "...Ab dem 15. LM muss der Bezug von Elterngeld lückenlos sein (Ausnahme Frühchenregelung). Entsteht eine Lücke, weil beide Elternteile nach dem 14. LM kein Elterngeld mehr beziehen, entfällt der restliche Elterngeldanspruch. Mindestens ein Elternteil muss ab dem 15. LM das Elterngeld in Anspruch nehmen, wenn ihr z.B. den Partnerschaftsbonus erst später nutzen möchtet...." (https://www.babelli.de/elterngeld-partnerschaftsbonus/) Vielleicht ist das für Sie auch noch eine Möglichkeit. Sie können sie dazu auch bei der Elterngeldstelle beraten lassen. Ich würde direkt nach der Geburt in EZ mit EG-Bezug gehen. (Mutterschutzzeit zählt mit Basis-EG). In ihrem Fall sind das 12 Monate, insofern der KV nicht mehr als 2 Monate nimmt. Ab den 13. Lebensmonat könnten sie die max. 4 Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch nehmen, insofern sie und der KV je zwischen 24-32 Wochenstunden arbeiten. Im Anschluss daran könnten sie weiter TZ in EZ bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Der Urlaub bleibt. Für jeden Monat den sie nicht voll in EZ sind bzw. TZ in EZ arbeiten erwerben sie neuen Anspruch. Gerade im Hinblick auf Eingewöhnung, Kind-krank, Schließzeiten, usw. sind Urlaubstage viel wert und auch um nach der EZ mal Urlaub zu haben, ohne direkt den neuen dafür nutzen zu müssen. Und sollten sie nach der EZ nicht bei ihrem AG bleiben und es zur Kündigung kommen muss er ihnen den Urlaub auszahlen. Da verfällt nichts. Bei Überstunden würde ich schauen, insofern machbar, diese vor der Geburt zu nehmen. Da kann es ist dem nachträglich nehmen schwierig werden, außer sie haben ein gut geführte (am besten digital) Zeiterfassung. (Das hat mit dem Nachweisen zu tun.)
Hassellocke
Super, vielen Dank für die ganzen Antworten. Bin auf Lebzeit verbeamtet, daher ist es bzgl. Kündigung / neuer Arbeitgeber etwas entspannter. Aber nachdem ich mich durch die Elterngeld und Elterzeit - Broschüre vom Bundesministerium gelesen habe, sehe ich nun einiges klarer. Plus eure Tipps hier - DANKE!!
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