Liebe Frau Bader, wie von Ihnen gewünscht stelle ich meine Frage nochmal neu mit den konkreten Daten. Ich plane meine Elternzeit und Resturlaub wie folgt zu nehmen: Geburt war am 25.07. Mutterschutz bis 19.09. Erste Elternzeit: 20.09. - 24.09. Gehaltsbezug und Urlaub: 25.09. bis 24.10. (3. Lebensmonat) Zweite Elternzeit und Elterngeld Plus ab 25.10. (ab 4. Lebensmonat) Nach meinem Verständnis dürfte der Urlaub nicht dazu führen, dass Elterngeld "verschenkt" wird, da man ElternGeldplus bis zum 28., unter Umständen sogar noch bis zum 32. Lebensmonat beziehen kann. Die ersten beiden Lebensmonate gelten ja bereits als Basiselterngeld. Die mir dann noch verbleibenden 20 Monate für Elterngeld Plus kann ich, nach meinem Urlaub in Lebensmonat 3, ab Lebensmonat 4 also locker noch bis zum 28. Lebensmonat unterbringen. Ist dieses Verständnis korrekt? Hinweis: Mit meinem Arbeitgeber ist abgesprochen, dass ich nach dem Mutterschutz zunächst nicht mehr arbeite und es nur noch um die Aufteilung zwischen Elternzeit und Urlaub geht. Die Einhaltung der 7-Wochen Frist für die Anmeldung der Elternzeit stellt hier glücklicherweise kein Problem dar. LG und vielen Dank im Voraus
von kleopatra22 am 12.08.2022, 11:00