JinJin
Guten Tag Frau Bader, ich bin durch eine Icsi- Behandlung im diesem Jahr schwanger geworden und habe seit dem 02.04. ein Beschäftigungsverbot erhalten- (ET Ende 25.11.). Am Anfang des Jahres habe ich schon 20 Tage meines Urlaubs genehmigt bekommen. Der erste Urlaub fällt in die Zeit vom BV, und der zweite in den Mutterschutz nach Geburt höchst warscheinlich. Nun habe ich noch sechs Tage nicht verplant bzw. beantragt gehabt. Ist nun mein ganzer Urlaub noch gültig oder zählt er als genommen? Auch wenn er in den Mutterschutz fällt? vielen Dank für die Antwort
Hallo, Urlaub, der in ein Beschäftigungsverbot oder den Mutterschutz fällt, gilt als nicht genommen. Das bedeutet, Sie können, wenn Sie in Elternzeit gehen wollen, den Urlaub in dem Jahr nehmen, in dem die Elternzeit endet und im Folgejahr. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Er zählt weder im BV noch im Mutterschutz als genommen und bleibt bestehen. Er kann dann bis zum Ende des Folgejahres genommen werden in dem die EZ endet. Kommt das Kind nun Termingerecht und Du nimmst 1 Jahr EZ (also bis 24.11.2013), dann darf der Urlaub bis 31.12.2014 NICHT verfallen. Gehst Du 2 Jahre in EZ (also bis 24.11.2014) darf der Urlaub bis 31.12.2015 nicht verfallen. LG Sabine
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