Sehr geehrte Frau Bader, mein Chef hatte mich im Januar gebeten, den Urlaubsanspruch und die Überstunden vor dem Mutterschutz nicht zu nehmen bzw. abzufeiern. Die Personalabteilung bestätigte mir schriftlich, dass sobald ich zurückkomme, die Urlaubstage zu nehmen sind. Die Geburt war im März 2022. Im März 2023 möchte ich wieder arbeiten. Ich habe für zwei Jahre Elternzeit beantragt und würde ab März Teilzeit arbeiten. Jetzt heißt es, dass die Urlaubstage und Überstunden zum Vollzeitvertrag gehören, der momentan ruht. Ich habe somit in 2023 keinen Anspruch darauf, frühestens in 2024. Wie ist die rechtliche Lage? Eine weitere Frage dazu: Wenn ich 2023 oder Anfang 2024 ein weiteres Kind bekommen würde und wieder zwei Jahre Elternzeit nehme, bleibt der Urlaubsanspruch und die Überstunden aus 2022 weiterhin bestehen? Vielen lieben Dank im Voraus! Beste Grüße!
von DanK am 15.12.2022, 21:59