Vor meinem Mutterschutz habe ich noch 2 Wochen Urlaub, den es zu nehmen gilt. Diesen möchte ich direkt vor meinem Mutterschutz nehmen, übergangslos. Nun verwehrt mein Chef mir diesen Zeitraum, da noch keine Schwangerschaftsvertretung für mich gefunden wurde und so niemand meinen Posten übernimmt. Stattdessen soll ich meine Urlaubstage verteilt auf die restliche Zeit nehmen. Ist dies rechtskräftig?
Danke für eine Antwort
von
flaminigi128
am 25.10.2022, 11:20
Antwort auf:
Urlaubsanspruch vor dem Mutterschutz
Hallo,
es gibt keinen Anspruch auf bestimmte Urlaubstage, hier obliegt den Chef ein Dispositionrecht und Ihr Arbeitgeber hat ja auch einen sachlichen Grund.
Den Urlaub können Sie noch nach der EZ nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.10.2022
Antwort auf:
Urlaubsanspruch vor dem Mutterschutz
Ja. Du hast keinen Anspruch auf Wunschurlaubstage, insbesondere nicht, wenn sie betrieblichen Belangen entgegenstehen.
Zumal nicht genommene Urlaubstage während des MuSchu oder EZ nicht verfallen und auch nach der EZ noch genommen werden können.
Die Urlaubstage müssen also nicht zwingend vor dem MuSchu genommen werden.
von
cube
am 25.10.2022, 11:28