Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch.
Ich gehe ab 22.04.22 in Mutterschutz.
Ich habe einen Jahresurlaub von 30 Tagen. Bisher habe ich 2 Tage verbraucht.
Die Kollegin aus der Personalabteilung sagte mir ich hätte somit noch Anspruch auf 5 Tage.
Ich habe doch im Mutterschutz auch Urlaubsanspruch den ich vor dem Mutterschutz nehmen kann. Ich bin bis 29.7 im Mutterschutz.
Dann hätte ich doch einen Anspruch auf 7 Monate x 2.5 Tage = 17.5 Tage gesamt die ich bis zum Mutterschutz nehmen kann.
Vielleicht können Sie mich aufklären ob ich richtig liege mit meiner Berechnung?
Vielen Dank vorab.
von
VanyWa
am 10.03.2022, 09:48
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Mutterschutz
Hallo,
Sie haben Urlaubsanspruch für jeden Monat, in dem Sie nicht komplett in EZ sind.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.03.2022
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Mutterschutz
für jeden monat, den du NICHT KOMPLETT in EZ bist, kann dir der AG den anspruch um jeweils 1/12 kürzen.
von
mellomania
am 10.03.2022, 10:38
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Mutterschutz
Der Mutterschutz wirkt sich nicht auf deinen Urlaubsanspruch aus. Lediglich für die Monate, in denen du komplett in Elternzeit (ohne Beschäftigung) bist, kann dein Anspruch um 1/12 gekürzt werden. Deine Personalabteilung sollte sich da nochmal entsprechend schlau machen und ihre Einschätzung bzgl. deiner Urlaubstage überdenken.
(Wenn sie nur auf 7 Tage für 2022 kommt, haben sie dir den Anspruch für April ja schon gestrichen und die 7,5 Tage für Jan - März großzügig abgerundet... nett von ihnen!)
von
Schmetterfink
am 10.03.2022, 13:04
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Mutterschutz
Du liegst richtig. Ich meine sogar, dass dir auch noch der August nachträglich zusteht, WENN sich die Geburt um ein paar Tage verschiebt und der Mutterschutz in den August fällt. Da reicht sogar der 01.08.! Den Anspruch hättest du natürlich nur nachträglich.
von
Präriemaus
am 10.03.2022, 13:35
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Mutterschutz
Bitte die TE nicht irritieren: die Auskunft "für jeden monat, den du NICHT KOMPLETT in EZ bist, kann dir der AG den anspruch um jeweils 1/12 kürzen" ist definitiv falsch.
Das Gegenteil trifft zu: jeder Monat, der komplett in Elternzeit fällt, kann den Anspruch um 1/12 verkürzen.
von
Andrea6
am 10.03.2022, 14:07
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Mutterschutz
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von
mellomania
am 10.03.2022, 14:35