Hallo,
ich habe eine Frage zu meinem Urlaubanspruch. Mein errechneter Entbindungstermin ist der 15.03.2021. Wie viel Urlaub steht mir in diesem Jahr zu?
Wenn das Baby genau am 15.03. kommen würde, geht der Mutterschutz bis zum 10.05.2021. Bekomme ich dann für die Monate Januar - April meinen gewohnten Urlaub oder auch noch für den Mai?
Wie verhält es sich, wenn ich den gesamten Urlaub gerne vor dem Mutterschutz nehmen möchte. Es doch sehr häufig der Fall, dass das Baby vor bzw. nach dem errechneten Termin geboren wird.
Vielen Dank
von
ina3232
am 20.10.2020, 11:31
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Mutterschutz
Hallo,
Sie haben Urlaubsnaspruch für jeden Monat, den Sie nicht in vollständig in EZ sind.
Einen Anspruch darauf, den noch nicht entstandenen Urlaub zu nehmen, gibt es nicht.
Außerdem verlängert sich der Mutterschutz, wenn das Kind später geboren wird.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.10.2020
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Mutterschutz
Hey,
Also solange du einen Tag Mutterschutz noch im Mai hast erwirbst du auch für Mai vollen Urlaubs Anspruch
von
misses-cat
am 20.10.2020, 12:11
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Mutterschutz
den urlaub würde ich aufheben. er verällt erst ende des folgejahres der rückkehr aus der elternzeit. du wirst um jeden tag froh sein, den du noch übrig hast.
von
mellomania
am 20.10.2020, 15:45