Frage: Urlaubsanspruch Mutterschutz

Liebe Frau Bader, Ich bekomme im Juli (ET 17.7) mein zweites Kind. Zur Zeit arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit mit 13,48 h pro Woche verteilt auf 2 Tage. Meine Elternzeit endet regulär am 23.6.17. mein neuer Mutterschutz beginnt am 5.6.17 Wenn ich es richtig nachgelesen habe kann ich meine Elternzeit zum 4.6.17 vorzeitig kündigen/beenden. Ab dann gilt für die Zeit des Mutterschutzes wieder mein Vollzeitvertrag. Somit müsste ich auch mein Vollzeitgehalt (teilweise als Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse) erhalten. Ist das soweit richtig? Meine Frage ist nun: Berechnet sich der Urlaubsanspruch, der während des Mutterschutzes anfällt, nach meinem Vollzeitvertrag (der von 5 Arbeitstagen pro Woche ausgeht) oder nach meinem Teilzeit in Elternzeit Vertrag (der von 2 Arbeitstagen pro Woche ausgeht)? Bei einer Kollegin von mir (gleiche Konstellation) wurde von dem Teilzeitvertrag ausgehend der Urlaubsanspruch berechnet. Meine Chefin hat mich gebeten den ganzen mir zustehenden Urlaub vor Beginn des mutterschutzes zu nehmen also auch den erst im Mutterschutz anfallenden. Sollte für die Zeit des Mutterschutzes der Urlaubsanspruch des Vollzeitvertrages gelten, wären dies ca. 10 Tage. Darf ich diese dann auch innerhalb meines Teilzeitvertrages nehmen und somit 5 Wochen Urlaub machen? Oder würde dieser dann auf den teilzeitvertrag umgerechnet und es handelt sich dann nur um zwei Wochen? Ich hoffe ich habe mich nicht zu kompliziert ausgedrückt und bedanke mich für eine Antwort. Viele Grüße!

von Sina2017 am 22.01.2017, 11:05



Antwort auf: Urlaubsanspruch Mutterschutz

Hallo, 1. Ja, am besten beenden Sie die EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes 2. Sie bekommen dann MG nach VZ Lohn Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.01.2017



Antwort auf: Urlaubsanspruch Mutterschutz

Bis zum Mutterschutz läuft dein TZ-Vertrag, da kannst du auch nur den Urlaub aus TZ nehmen. Wenn der VZ-Vertrag im Mutterschutz auflebt, kannst du den Urlaub aus VZ nehmen. Da du in dieser Zeit aber freigestellt bist, darfst du den Urlaub auf irgendwann später aufbewahren, bis zu deiner Rückkehr. Außerdem weißt du nicht im Voraus wie hoch dein Urlaubsanspruch sein wird. Wenn die Geburt sich verzögert, verlängert sich auch die Mutterschutzfrist und der Urlaubsanspruch könnte sich auch erhöhen.

Mitglied inaktiv - 22.01.2017, 12:02



Antwort auf: Urlaubsanspruch Mutterschutz

Liebe Uriah, Danke für deine Antwort. Bei uns ist es so, dass wir mit Meldung der Schwangerschaft einen Brief bekommen, indem der verbleibende Urlaubsanspruch für den Rest des Jahres inkl. dem Anspruch während dem Mutterschutz steht. Zumindest wenn sich der Mutterschutz nicht über das nächste Jahr erstreckt (was ja nicht der Fall ist bei einem ET im Juli), wird man gebeten den gesamten Urlaub vor dem Mutterschutz zu nehmen. Bevor ich den Brief bekomme, möchte ich wissen wie hoch mein Anspruch ist, nachdem bei einer Kollegin der Urlaubsanspruch im Mutterschutz nach ihrem Teilzeit in Elternzeit Vertrag und nicht nach dem Vollzeitvertrag berechnet wurde.

von Sina2017 am 22.01.2017, 13:43



Antwort auf: Urlaubsanspruch Mutterschutz

für jeden angefangen Monat des Mutterschutzes gibt es 1/12 vom Jahresurlaub.

Mitglied inaktiv - 22.01.2017, 14:04



Antwort auf: Urlaubsanspruch Mutterschutz

Hallo, ich hatte eine ähnliche Ausgangslage wie du. Den Urlaub habe ich aus dem Vollzeitvertrag erhalten. Aber: Hätte ich ihn vorher genommen, wären die Tage auf Teilzeit "runter gerechnet" worden. Da hätte ich was verschenkt. Also habe ich mir die Tage lieber aufgehoben und vorher nur Überstunden und Urlaub aus der Teilzeitstelle abgebaut. Daich jetzt nach der zweiten Elternzeit einen Auflösungsvertrag unterschrieben habe, wurde mir der Urlaub ausgezahlt. Auch eine tolle Sache. LG

von sungirl82 am 22.01.2017, 19:45



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