susannesacco
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zum 1.1.2013 ein Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst begonnen. Im März 2013 wurde ich schwanger und war dann mit Feststellung der SS circa 5 Wochen krank geschrieben und hatte dann bis zum Mutterschutz Arbeitsverbot. am 16.11.2013 ist mein Kind geboren. Nach Ablauf der Elternzeit bin ich nun im unbezahlten Urlaub der zum 16.11.18 endet. Weil ich nicht mehr vor habe die Arbeit bei diesem Arbeitgeber wieder aufzunehmen habe ich die Stelle Ende August zum Ablauf des unbezahlten Urlaubs gekündigt. Nun hat mir der AG einen Auflösungsvertrag zukommen lassen. hier nun meine Fragen: - Wieso braucht es einen Auflösungsvertrag? - Ich gehe davon aus, dass mir aus dem Jahr 2013 noch der Urlaubsanspruch zusteht. Wird dieser ausbezahlt? Laut Auflösungsvertrag sieht es nicht so aus "Die Vetragsparteien sind sich einig, dass Frau S. sämtlichern ihr zustehenden Resturlaub bis zur rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Anspruch nehmen wird." Wie gehe ich nun vor? Herzliche Grüße und schon mal vielen Dank, Susanne S.
Hallo, möglicherweise will Ihr Arbeitgeber den Auflösungsvertrag, weil die Fristen für Kündigung zu einem anderen Zeitpunkt sind? Bezüglich des Urlaubsanspruches aus 2013 gehe ich nicht mehr davon aus, dass dieser besteht. Liebe Grüße NB
chrissicat
Auflösungsvertrag deshalb, weil du nur zum Ende des Monats bzw. je nach Beschäftigungsdauer zum Quartalsende oder aber zum Ende der Elternzeit kündigen kannst. Wieso gehst du davon aus, dass dir der Urlaub von vor der Elternzeit noch zusteht? Der Urlaub verfällt während der Elternzeit nicht. Mir fällt aber keine Rechtsgrundlage ein, warum dies auch bei unbezahltem Urlaub so sein sollte. Aus meiner Sicht ist dein Resturlaub aufgrund des unbezahlten Urlaubs verfallen.
Sternenschnuppe
Verstehe daher die Frage nicht. Man ist sich einig, dass Du ihn bis zur rechtlichen Beendigung nehmen wirst.
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