susannesacco
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zum 1.1.2013 ein Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst begonnen. Im März 2013 wurde ich schwanger und war dann mit Feststellung der SS circa 5 Wochen krank geschrieben und hatte dann bis zum Mutterschutz Arbeitsverbot. am 16.11.2013 ist mein Kind geboren. Nach Ablauf der Elternzeit bin ich nun im unbezahlten Urlaub der zum 16.11.18 endet. Weil ich nicht mehr vor habe die Arbeit bei diesem Arbeitgeber wieder aufzunehmen habe ich die Stelle Ende August zum Ablauf des unbezahlten Urlaubs gekündigt. Nun hat mir der AG einen Auflösungsvertrag zukommen lassen. hier nun meine Fragen: - Wieso braucht es einen Auflösungsvertrag? - Ich gehe davon aus, dass mir aus dem Jahr 2013 noch der Urlaubsanspruch zusteht. Wird dieser ausbezahlt? Laut Auflösungsvertrag sieht es nicht so aus "Die Vetragsparteien sind sich einig, dass Frau S. sämtlichern ihr zustehenden Resturlaub bis zur rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Anspruch nehmen wird." Wie gehe ich nun vor? Herzliche Grüße und schon mal vielen Dank, Susanne S.
Hallo, möglicherweise will Ihr Arbeitgeber den Auflösungsvertrag, weil die Fristen für Kündigung zu einem anderen Zeitpunkt sind? Bezüglich des Urlaubsanspruches aus 2013 gehe ich nicht mehr davon aus, dass dieser besteht. Liebe Grüße NB
chrissicat
Auflösungsvertrag deshalb, weil du nur zum Ende des Monats bzw. je nach Beschäftigungsdauer zum Quartalsende oder aber zum Ende der Elternzeit kündigen kannst. Wieso gehst du davon aus, dass dir der Urlaub von vor der Elternzeit noch zusteht? Der Urlaub verfällt während der Elternzeit nicht. Mir fällt aber keine Rechtsgrundlage ein, warum dies auch bei unbezahltem Urlaub so sein sollte. Aus meiner Sicht ist dein Resturlaub aufgrund des unbezahlten Urlaubs verfallen.
Sternenschnuppe
Verstehe daher die Frage nicht. Man ist sich einig, dass Du ihn bis zur rechtlichen Beendigung nehmen wirst.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mich heute von meinem Arbeitsplatz verabschiedet. Ich habe dort insgesamt 14 Monate in Teilzeit gearbeitet. Seit dem 26.7.10 bin ich krankgeschrieben aufgrund eines Bandscheibenvorfalls in der Halswirbelsäule. Ich wurde operiert und wurde bis einschließlich morgen, 30.9., krankgeschrieben. Morgen läuft auch mei ...
Sehr geehrte Frau Bader, nachdem mein Arbeitgeber mich während der Elternzeit (endet Ende April 2018) nicht auf Teilzeit anstellen wollte und mir auch keine Anstellung ab Mai 2018 anbieten will, haben wir uns auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt. Da ich vor der Geburt meiner Tochter ein Beschäftigungsverbot erhalten hatte, besteht noch Urlaubsansp ...
Hallo Frau Bader, ich bin schwanger in der 19 ssw und seid ca Mitte Februar im BV welches von meinem AG ausgesprochen wurde. ich habe am Anfang des BV in unserer PA gefragt wie es mit der Auszahlung der Überstunden laufen wird und mir wurde gesagt es sei kein Problem egal wann! (In der normalen Anstellung können wir jeden Monat individuell ...
Hallo Frau Bader, ich habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch. Ich habe Elternzeit von Oktober 22 bis Juli 23 bezogen. Als ich mein Antrag auf Elternzeit gestellt habe, wurde vom AG kein Gebrauch von der Kürzung um 1/12 gemacht. Demzufolge geh ich ja davon aus, das er den Urlaub nicht kürzt. Ich scheide zum 31.05.24 aus dem Unternehmen freiwilli ...
Liebe Frau Bader, während seiner Elternzeit mit Basis-Elterngeld würde mein Partner auch die Auszahlung seiner Überstunden erhalten. Jetzt scheint die Anrechnung aufs Elterngeld davon anzuhängen, ob die als Lohn oder Einmalzahlung ausgewiesen sind, wie ich früheren Antworten von Ihnen entnehmen konnte. Wenn diese nicht als Lohn bezeichnet sind, ...
Hallo Frau Bader, ich bin nach dem Mutterschutz (18.9. 24) wieder bei meinem alten Arbeitgeber mit Teilzeit in Elternzeit eingestiegen. Beantragt habe ich 13 Stunden, diese wurden auch genehmigt. Nun ist bei mir der Wunsch entstanden die Stundenzahl zu erhöhen. Das habe ich per Mail mitgeteilt und dem wurde auch zunächst per Mail zugestimmt ...
Hallo Frau Bader, Ich habe folgendes zu klären: Während des Mutterschutzes der 1. Tochter (geb. 31.12.2021) und des Mutterschutzes der 2. Tochter (06.05.2023) habe ich ja Anspruch auf Urlaub. Die Frage ist nun jedoch wie viel Urlaubsanspruch ich habe. Ich habe einen Jahresurlaub von 26 Tagen. Berechnet man also 14 Wochen + 14 Wochen = ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
Liebe Frau Bader, Ich habe regulär eine 4 Tage Woche und vertraglich 23 Urlaubstage im Jahr. nun war ich 2024 von März bis August im Teilzeit BV (2 Tage Woche statt 4 Tage). Danach kam der Mutterschutz und die Elternzeit. ich habe 2024 vor dem BV 6 Urlaubstage genommen und innerhalb des BV 8 Tage. Stehen mir also noch 9 Ta ...
Die letzten 10 Beiträge
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung