Mel_E
Sehr geehrte Frau Bader, nachdem mein Arbeitgeber mich während der Elternzeit (endet Ende April 2018) nicht auf Teilzeit anstellen wollte und mir auch keine Anstellung ab Mai 2018 anbieten will, haben wir uns auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt. Da ich vor der Geburt meiner Tochter ein Beschäftigungsverbot erhalten hatte, besteht noch Urlaubsanspruch aus 2014 und 2015, den ich nach meiner Elternzeit antreten wollte. Da ich ja jetzt einen Aufhebungsvertrag zu Ende 2017 erhalte, stellt sich mir die Frage, ob mein AG mir die Auszahlung meines Urlaubsanspruches verwehren kann? Um ein kurzes Feedback Ihrerseits wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen, EM
Hallo, dazu hätte ich Ihnen nicht geraten, aber ist ja nun schon erledigt. Wann ist Ihre Tochter denn geboren? Bitte die Frage noch mal komplett neu mit der Zusatzinfo stellen. Liebe Grüße NB
mellomania
hats du noch elternzeit? du kannst doch tz bei einem andren arbeitgeber arbeiten...den urlaub muss er dir auszahlen wenn du nicht mehr dort beschäftigt bist. war bei mir auch so
Mitglied inaktiv
Doof gelaufen, zumal das evtl noch eine Sperre nach sich zieht beim ALG1. Zudem, da du dann keine EZ mehr hast - mangels AG - endet auch deine beitragsfreie Krankenversicherung. Kannst du dich also über deinen Mann krankenversichern lassen? So oder so, ist gelaufen, Du könntest wenn ihr beide unterschrieben habt eh nichts mehr dran ändern. Es hätte aber bessere Wege gegeben. Und klar muss der AG dir den Urlaub auszahlen.
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