Sehr geehrte Frau Bader, mein ehemaliger Arbeitgeber wäre damit einverstanden mich einzustellen obwohl ich direkt mit der Elternzeit für 1 Jahr starten würde, ist dies denn rechtlich möglich ? Oder muss man einen bestimmten Zeitraum tatsächlich gearbeitet haben um die Elternzeit in Anspruch nehmen zu können ? Mit freundlichen Grüßen Sarah
von stormyweather am 02.04.2023, 10:55