Eileen91
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 02.03.2022 geboren. Ich bin bis 01.03.2024 in Elternzeit. Ich bekomme zurzeit Elterngeldplus. Das letzte Mal Elterngeld wird mir Anfang Dezember 2023 ausgezahlt. Ich habe somit 3 Monate lang kein Einkommen. Ich habe meinen älteren Sohn zum 02.01.2024 für den Kindergarten angemeldet. Ich möchte das jetzige Arbeitsverhältnis kündigen und eine andere Arbeit suchen, da ich dort einfach zu wenig geld bekomme, das reicht finanziell einfach nicht aus. Ich habe eine 6 Monatige Kündigungsfrist da ich schon lange dort arbeite. Kann ich das Arbeitsverhältnis schon vor Beendigung der Elternzeit kündigen um Anfang Februar 2024 wieder mit arbeiten anzufangen, sofern ich einen neuen Arbeitsplatz gefunden habe?
Hallo, Sie können während der Ez mit der vertraglichen Frist kündigen, zum Ende der EZ mit Frist 3 Mo. Liebe Grüße NB
Suomi
Während der EZ kannst Du das AV mit Deiner vertraglichen Kündigungsfrist kündigen.
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