kugelblitzrumkugel
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich bin in meiner Elternzeit umgezogen und kann in meine alte Stelle nicht mehr zurück aufgrund der Entfernung. Ich beziehe bis Ende Januar 2018 noch Elterngeld - meine Elternzeit geht bis Ende März 2018. Noch haben wir keine Kinderbetreuung gefunden, weshalb ein Bezug von ALG 1 schwierig ist oder? Ich habe noch 15 Tage Resturlaub den mein Chef mir ausbezahlen möchte - tut er das während ich Elterngeld beziehe wird mir das dann vom Elterngeld abgezogen? oder ist es taktisch sinnvoller Elterngeld zu pausieren oder es erst nach der Elternzeit auszahlen zu lassen? Mit freundlichen Grüßen Ane R.
Hallo ArbGeld 1 bekommen Sie nur bei Lindesbetreuung. Den Urlaub kann er auszahlen. Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
Er darf es erst nach der EZ. Ich persönlich würde aber versuchen die EZ zu verlängern. Allerdings muss der AG zustimmen da du weniger wie 2 Jahre gemeldet hast. So bist du weiterhin über den AG krankenversichert. Weil wenn du nicht verheiratet bist bzw dein Mann nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Pflichtmitglied ist, müsstest du dich anderweitig selbst krankenversichern. Denn ja, ohne Kinderbetreuung keinen Anspruch auf ALG1. Pausieren beim EG geht auch nicht so einfach da längstens bis zum 14en Lebensmonat überhaupt Anspruch besteht und man ganze Lebensmonate nehmen muss. Mit 15 Tagen würdest du das ja auch nicht abdecken. Davon ab darf das auch nicht beliebig oft verändert werden.
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