Jamila79
Gutan Tag Frau Bader, ich hätte zwei Fragen zum Thema Kindesunterhalt an Sie. Kurz zur Situation: Mein Ehemann und ich haben vor vier Monaten eine Tochter bekommen. Mein Mann hat bereits eine 13jährige Tochter aus einer vorigen Beziehung (war damals nicht verheiratet) für welche er Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle bezahlt. Mein Mann wird in diesem Jahr Elternzeit in Form der beiden Vätermonate nehmen. Er ist angestellt und verdient ca. 1300 netto, davon bezahlt er 330€ Unterhalt. Nun meine Fragen: 1) Wird der Unterhalt bei Geburt eines zweiten Kindes angepasst bzw. neuberechnet? Geht man bei uns nämlich von der gleichen Unterhaltssumme für beide Kinder aus, bleibt meinem Mann weniger als der gesetzlich vorgegebene Selbstbehalt. Oder wird nun die für den Unterhalt zur Verfügung stehende Summe durch zwei geteilt? Ist hier mit einer Minderung des Unterhalt für die erste Tochter zu rechnen? 2) In den beiden Elternmonaten wird mein Mann ja Elterngeld (67% Nettogehalt, also ca. 800/900€) beziehen.Kann der Unterhalt in dieser Zeit auch auf 67% reduziert werden? Wir möchten nicht, das die erste Tochter benachteiligt wird, müssen aber selbst auch von etwas leben. Besten Dank für die Beantwortung meiner Fragen! Viele Grüße Jamila
Hallo, 1. Wenn ein sogenannter Mangelfall vorliegt, muss er evtl. weniger zahlen 2. Nein, er muss den vollen Unterhalt zahlen Liebe Grùsse, NB
Mitglied inaktiv
hallo natürlich wird euer kind mit eingerchnet und es kann sein das der unterhalt der grossen etwas sinkt. lasst es einfach mal durchrechnen. ob der uh in der ez gekürzt werden kann, kann ich nicht sagen,aber ich glaube man muss trotzdem gucken das er weiterhin gezahlt wird,ich meine mal soetwas gelesen zu haben,bei einer mutter die an die tochter aus erster ehe uh zahlen musste.
safrarja
Hallo ! 1.Da Dein Mann nicht genug verdient ,um den vollen Unterhalt für beide Kinder zu zahlen kommt es zur Mangelfallberechnung ! Das wären für die 13 jährigen dann etwa 100€ weniger ! 2. Er muß auch im Erziehungsurlaub den vollen Unterhalt zahlen ! Wichtig : besteht ein Titel , darf er den Unterhalt nicht einfach so kürzen , dann muß dieser Titel erst abgeändert werden ! lg
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