Martinisch89
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein Partner ist Techniker und hat keine Karriereabsichten mehr, da ein Studium laut Personalabteilung hier vorausgesetzt wird. wir verdienen beide das gleiche. er hat eine Tochter aus erster Ehe und zahlt für diese Unterhalt. Da er diesmal mehr zeit für sein Kind haben möchte und mir eine Karriere ermöglichen will, bleibt er 2-3 jahre in Elternzeit. um das erste Kind nicht zu benachteiligen zahlt er seinen Unterhalt wie vom Jugendamt betitelt weiter. Jetzt kam das Anwaltsschreiben der Exfrau, dass sie eine Unterhaltsneuberechnung fordert. was müssen wir hier erwarten? vielen Dank schon mal
Hallo, es ist möglich, die Unterhgaltszahlung an KInd 1 zu unterbrechen, solange er in EZ ist, wenn diese sich wirtschaftlich darstellen lässt (im Vergleich der beiden Eltern). Liebe Grüße NB
Martinisch89
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Aber das würden wir jetzt nicht einmal beabsichtigen, dass die erste Tochter gar keinen Unterhalt bekommt. Aber mein Partner kann jetzt nicht irgendwie dazu gezwungen werden, dass er Arbeiten muss und ich daheim bleibe, damit er womöglich etwas mehr Unterhalt zahlen kann, als das Titulierte.
Sternenschnuppe
Nein. Eher das Gegenteil, ihr habt nun auch ein Kind. Er hat nun zwei unterhaltsberechtigte Kinder. Ich finde Eure Einstellung schön. Reicht die Unterlagen ein und schaut was rauskommt. Vermutlich weniger als jetzt.
Martinisch89
Danke Sternschnuppe :) ich bin in diesen Angelegenheiten immer etwas skeptisch, da manche Entscheidungen nicht immer mit gesundem Menschenverstand erklärbar sind. ich werde aber berichten, wie es ausgegangen ist. Das wird sich aber bestimmt noch ziehen :/ :)
Sternenschnuppe
Ohja, würde mich freuen, danke. Wenn sich sein Gehalt seit der letzten Berechnung nicht massiv erhöht hat, dann kann es nur weniger werden durch euer gemeinsames Kind. Alles was über dem Selbstbehalt ist, das muss ja nun auf zwei Kinder aufgeteilt werden. Ihr könnt dem Anwalt aber auch die Geburtsurkunde senden mit ihm als Vater, die Bescheinigung der Elternzeit und schauen was bei rauskommt. Es dann offiziell titulieren lassen und freiwillig auf die alte Höhe aufstocken, oder separat für das Kind zur Seite legen. Wenn die Ex zum Anwalt rennt, dann ist das Verhältnis ja offenbarbar nicht so gut, oder? Dann müsste sie eben die Konsequenzen tragen.
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