Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neuberechnung Kindesunterhalt

Frage: Neuberechnung Kindesunterhalt

Mitglied inaktiv

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Hallo, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen: Ich habe eine Tochter 16 Jahre alt, sie wohnt bei ihrem Vater, ich muss einen KU von 262,00 Euro zahlen. Im April 2006 bin ich zum 2. mal Mutter geworden. Muss jetzt nicht der KU für meine Tochter neu berechnet werden? Ich bin ja der Meinung das auch mein 2. Kind mit die Unterhaltsberechnung mit einbezogen werden muss. Der kleine geht auch seit dem 10.7.06 in Krippe. Der Beitrag beträgt 180,00 Euro, Windeln, Pflegemittel und Essen muss ich selber mitbringen. Dadurch das ich einen langen Arbeitsweg habe (eine Tour 53 km) bin ich der Aufassung das 5% arbeitsbedingte Aufwendungen da wohl kaum ausreichen. Mein Durchschnitssverdienst im Jahr liegt bei 1290,00 Euro. Wer kann mir sagen wie man sowas neu berechnet? Vielen lieben Dank. Eure Netti


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Mangelfallberechnung : 6. Stufe der Düsseldorfer Tabelle Einkommen -5%-890 Euro = x Zahlbetrag der Tabelle mal x : Gesammtbedarf = Unterhalt Wenn Du tatsächlich höhere Werbungskosten geltend machen kannst , mußt Du das nachweisen - die Kinderbetreuung gehört nicht dazu sondern nur das was wirklich mit der Arbeit zu tun hat ! Wenn ein titel besteht mußt Du den abändern lassen ! lg safrarja


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