Mitglied inaktiv
Hallo, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen: Ich habe eine Tochter 16 Jahre alt, sie wohnt bei ihrem Vater, ich muss einen KU von 262,00 Euro zahlen. Im April 2006 bin ich zum 2. mal Mutter geworden. Muss jetzt nicht der KU für meine Tochter neu berechnet werden? Ich bin ja der Meinung das auch mein 2. Kind mit die Unterhaltsberechnung mit einbezogen werden muss. Der kleine geht auch seit dem 10.7.06 in Krippe. Der Beitrag beträgt 180,00 Euro, Windeln, Pflegemittel und Essen muss ich selber mitbringen. Dadurch das ich einen langen Arbeitsweg habe (eine Tour 53 km) bin ich der Aufassung das 5% arbeitsbedingte Aufwendungen da wohl kaum ausreichen. Mein Durchschnitssverdienst im Jahr liegt bei 1290,00 Euro. Wer kann mir sagen wie man sowas neu berechnet? Vielen lieben Dank. Eure Netti
Hallo, bitte Hnweise lesenich darf das nicht Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Mangelfallberechnung : 6. Stufe der Düsseldorfer Tabelle Einkommen -5%-890 Euro = x Zahlbetrag der Tabelle mal x : Gesammtbedarf = Unterhalt Wenn Du tatsächlich höhere Werbungskosten geltend machen kannst , mußt Du das nachweisen - die Kinderbetreuung gehört nicht dazu sondern nur das was wirklich mit der Arbeit zu tun hat ! Wenn ein titel besteht mußt Du den abändern lassen ! lg safrarja
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Ich bin geschieden und zahle Unterhalt für meine 2 Kinder. Ich möchte den Unterhalt neu berechnen lassen. Ich wüßte gerne, ob ich hierfür zu einem Anwalt muß oder ob es noch andere Möglichkeiten gibt. Mit welchen Kosten muß ich für einen Anwalt ungefähr rechnen? Beim Jugendamt habe ich schon nachgefragt, die dürfen aber Unterhaltspflichtige nicht b ...
Gutan Tag Frau Bader, ich hätte zwei Fragen zum Thema Kindesunterhalt an Sie. Kurz zur Situation: Mein Ehemann und ich haben vor vier Monaten eine Tochter bekommen. Mein Mann hat bereits eine 13jährige Tochter aus einer vorigen Beziehung (war damals nicht verheiratet) für welche er Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle bezahlt. Mein Mann wird i ...
Guten Tag, ich zahle seit Beginn an meiner Ex Frau Kindes-Unterhalt (Mindestunterhalt) und ich habe das immer gerne, weil ich weiß wofür. Unsere 10 jährige Tochter wohnt bei der Mutter. Ich habe mit meiner neuen Frau ein Kind 5 Jahre. Wir haben aktuell keinen Kindergartenplatz und ich habe mich entschieden meine Selbständigk ...
Guten Tag, mein Ehemann und ich wollen und räumlich trennen. Haben 2 gemeinsame Kinder die in meinem Haushalt leben werden. Also ihr Lebensmittelpunkt wäre bei mir im Haushalt. Habe ich Anspruch auf Kindesunterhalt von meinen Mann für meine Kinder? Man liest immer nur von getrennt lebenden Personen aber nie ob sie auch noch verheiratet sein dür ...
Guten Abend Frau Bader ! Ich möchte/bräuchte eine Neuberechnung des Kindesunterhaltes aus folgenden Gründen: - Kind neue Alterstufe inkl.höherem Bedarf - bisheriger Unterhalt geringer als aktueller UHV ! - laut Jugendamt, wegen UHV, muss ich den KV erst eigenständig zu einer Neuberechnung auffordern vorab, inkl.Einschrieben und Datum ...
Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Zeit. Ich habe zwei kurze Fragen: Ehepaar trennt sich, Kinder bleiben bei der Mutter. Darf der Vater sich eine "teure" Wohnung nehmen, und so weniger Kindesunterhalt zahlen? Was wird vom Nettolohn alles abgezogen, bevor der Kindesunterhalt berechnet wird? Ganz lieben Dank für Ihre Arbeit und viele Gr ...
Guten Tag, wirkt sich das Einkommen und Vermögen der KM und der Vermögen der Kinder auf den Kindesunterhalt aus, den der KV zahlen muß? Um eine Beistandschaft einzurichten, wird vom Jugendamt nach Einkommen und Vermögen von KM und Kindern gefragt. Warum ist das relevant? Können daraus Kürzungen bei der Einstufung entstehen? Herzlichen Da ...
Sehr geerhrte Frau Bader, mein Lebenspartner hat zwei unterhaltspflichtige Kinder aus erster (geschiedenen Ehe) die bei der Mutter leben. 1 Kind ist 10 Jahre alt 1 Kind ist 13 Jahre alt Er arbeitet Vollzeit mit 39 Stunden / Woche als Hausmeister im öffentlichen Dienst und verdient 2.200 € netto. Eigentlich fällt er in die Gruppe 2 wo l ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin alleinerziehend und mein Kind ist nun 18 Jahre alt geworden, es geht noch zur Schule. Es hat beim Jugendamt nun die Einwilligung gegeben dass der Unterhalt des Kindvaters neu berechnet wird. Das Formular wird erst noch zugesandt. Die Dame vom Jugendamt hat neulich am Telefon gemeint dass ich keinen Unterhalt bez ...
Guten Tag, Frau Bader, seit der Trennung lebt das Kind abwechselnd im Haushalt der Mutter und des Vaters. Bei beiden hat das Kind ein vollwertiges Kinderzimmer. Im 2-wöchentlichen Rhythmus verbingt das Kind bei der Mutter 8 Tage und beim Vater 6 Tage. Die Schulferien werden hälftig aufgeteilt. Die Betreuunsanteile zwischen den Eltern liegen je ...
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