Mitglied inaktiv
Ich bin geschieden und zahle Unterhalt für meine 2 Kinder. Ich möchte den Unterhalt neu berechnen lassen. Ich wüßte gerne, ob ich hierfür zu einem Anwalt muß oder ob es noch andere Möglichkeiten gibt. Mit welchen Kosten muß ich für einen Anwalt ungefähr rechnen? Beim Jugendamt habe ich schon nachgefragt, die dürfen aber Unterhaltspflichtige nicht beraten.
Hallo, ene solche Beratung ist von den Kosten her gesetzl. geregelt und darf bis 208 € kosten. Aber nur, wenn er ausrechnet, nicht, wenn er die Gegenseite anschreibt. Dann berechnen sich die Kosten nach der Höhe des Unterhaltes. Gehen Sie zu einem Fachanwalt für FamRecht und klären Sie vorher ab, ob er Ihnen als Beratung den U. ausrechnet. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hi Heinz, bei einer Neuberechnung bist du zu allererst darauf angewiesen, wie kooperativ die andere Seite ist. Davon hängt es ab, ob du einen Anwalt brauchst, oder nicht. Der Hinweis auf einen Fachanwalt für Familienrecht ist gut&richtig und kann das nur aus eigener Erfahrung bestätigen... nicht "Anwalt mit Interesse für Familienrecht" etc, sondern NUR Fachanwalt nehmen, wenn es nötig werden sollte. Ansonsten ist eine Neuberechnung des Unterhaltes an gewisse Bedingungen gebunden. Normalerweise frühestens (!) nach 2 Jahren (es sei denn, man einigt sich untereinander). Ist die letzte Berechnung früher gewesen, wirst du nur Aussicht auf Erfolg haben, wenn sich die Einkommenssituation um mind. 10% verändert hat. Wenn sich die andere Seite dazu überzeugen lässt, den Unterhalt neu berechnen zu lassen, kann man das kostenlos über das Jugendamt machen lassen. Ich persönlich habe damit gute Erfahrungen gemacht (JA in Hamburg/Mitte). Wenn deine Einkommenslage sich also nicht gravierend verändert hat, bzw die letzte Berechnung noch keine 2 Jahre her ist, musst du dir das genau überlegen. cu
Mitglied inaktiv
Hallo Rainer, vielen Dank für deine Antwort. Weiß wirklich nicht was ich machen soll. Kooperation seitens der Mutter ist überhaupt nicht vorhanden. Befürchtet nämlich, daß sie weniger Geld bekommt. Meine Situation hat sich dahingehend verändert, daß ich wieder geheiratet habe und ein weiteres Kind habe. Mir bleiben momentan nach Zahlung des Unterhalts 250 € (Lohnsteuerklasse 5, 3/4 Stelle wegen Elternzeit). Die vom Jugendamt meinte mir müßten aber mindestens 840 € übrig bleiben. Deshalb müßte ich wesentlich weniger zahlen. Habe aber mal gehört, daß zur Berechnung mein Gehalt auf Lohnsteuerklasse 4 und einer vollen Stelle umgerechnet wird. Man hört und liest so viel über Unterhaltsberechnung, daß ich einfach nicht weiß was richtig ist. Bin eben kein Fachmann, und die sind leider teuer. Gruß Heinz
Mitglied inaktiv
Hi noch einmal, also ich bin auch absoluter Laie, das nur vorweg. Zu deiner Situation: Es gibt ein sog. Hausmann-Urteil und das besagt genau das, was du schon gehört hast, nämlich dass du nicht zu Lasten der Unterhaltsberechtigten in den Erziehungsurlaub gehen kannst. Die Unterhaltspflicht bestand schon vorher und du musst deine Lebensumstände entsprechend anpassen. Wenn du dich trotzdem für die Elternzeit entscheidest, dann wird dein Einkommen fiktiv so gerechnet, wie es wäre, wenn du weiter Vollzeit arbeitest. Zwar haben Väter heute auch ein Recht auf Elternzeit, jedoch bleiben die Verpflichtungen bestehen. Immerhin wird ja die Mutter deines Kindes dann Vollzeit arbeiten. Der Selbstbehalt von 840Euro ist bei Erwerbstätigen anzusetzen. Bei gemeinsamer Haushaltsführung kann sich der Selbstbehalt jedoch veringern, da die Wohnkosten ja geteilt werden (bei Mangelfällen). Bei der steuerklassenwahl ist ja zu beachten, dass derjenige mit der besseren Steuerklasse dann mehr Netto heraus bekommt, es also durchaus gerecht ist, dass dann fiktiv mit Steuerklasse 4 gerechnet wird (du hast ja die 5 deshalb gewählt, weil ihr dabei besser dasteht, als wenn beide 4 hätten). cu
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