Hallo Frau Bader,
Ich bin in Elternzeit seit Juni diesen Jahres und erhalte Elterngeld.
Durch die aktuelle Corona Lage reduziert sich meine Firma, und die Mitarbeiter können die Firma freiwillig verlassen und erhalten eine Abfindung (Einmalzahlung).
Ich würde dieses Angebot gern eingehen, die Abfindung erhalten und mich dann arbeitslos melden. Hat das Einfluss auf meine bewilligten 12 Monate Elterngeld bis Juni 2021?
Vielen Dank und viele Grüße,
Alexandra
von
schreiba
am 26.10.2020, 13:39
Antwort auf:
Kündigung in Elternzeit mit Abfindung
Hallo,
die Abfindung als Einmalzahlung wird beim EG nicht berücksichtigt.
Ansonsten können Sie sich nicht arbeitslos melden. Sie stehen ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Sie können dort nur anzeigen, dass Sie keinen AG mehr haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.10.2020
Antwort auf:
Kündigung in Elternzeit mit Abfindung
Bedenke, da du ohne Not, weil in EZ, dem zustimmt, droht Sperre beim ALG1. Ausserdem endet deine EZ mit Vertragsende. Damit wärst du nur noch solange beitragsfrei krankenversichert solange du EG bekommst.
von
Felica
am 26.10.2020, 18:06
Antwort auf:
Kündigung in Elternzeit mit Abfindung
Warum willst du dich arbeitslos melden
Alg1 gibt es nur, wenn man vermittelbar ist.
Fraglich ist auch, ob das Amt nicht eine Sperre verfügt, weil man in EZ sein Arbeitsverhältnis löst.
Beitragsfrei versichert bist du nur, solange du EG beziehst. Deine EZ endet, wenn das AV endet
Mitglied inaktiv - 27.10.2020, 09:38