Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Abfindung während Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Abfindung während Elternzeit

MaxiSchatzi

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Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe prompt noch eine Frage :) Wie verhält es sich denn mit einer Abfindung in der Elternzeit. Ich habe gehört da gibt es ein neues Gesetz wg der Krankenversicherung. Geplant wäre im Falle einer Abfindung mich bei meinen Mann mit Familien zu versichern und eben noch in Elternzeit zu bleiben. Da können dann neuerdings aber Hohe kosten für die freiwillige krankenversicherung anfallen wenn ich das richtig verstanden habe. Arbeitssuchend kann ich mich auch nicht melden, da ich ja noch in Elternzeit wie beantragt bleiben möchte. Wäre sehr nett wenn Sie mir diese Neuerung erklären könnten, was es damit auf sich hat und welche Möglichkeiten es gibt. Herzlichen Dank und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, im Moment spielt eine Abfindung keine Rolle, weil nur monatlich gleichmäßige Zahlung berücksichtigt werden. Ein Entwurf vom Gesundheitsminisetrium für eine Gesetzesänderung enthält folgenden Vorschlag: Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung…wird wie folgt geändert: § 10 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 werden nach dem ersten Semikolon die Wörter „bei Abfindungen, Entschädigungen oder ähnlichen Leistungen, die wegen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Form nicht monatlich wiederkehrender Leistungen gezahlt werden, wird das zuletzt erzielte monatliche Arbeitsentgelt für den der Auszahlung folgenden Zeitraum berücksichtigt, der sich aus der Teilung der Entschädigungssumme durch das zuletzt erzielte Arbeitsentgelt ergibt;“ eingefügt. Liebe Grüße NB


cube

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Wenn du eine Abfindung bekommst und damit einer Vertragsauflösung zum Tag x zustimmst - dann bist du ab Tag x ohne AG und damit auch nicht mehr in Elternzeit. Dann bist du Hausfrau mit EG-Bezug und kannst dich über deinen Mann familienversichern. Geht das nicht, musst du dich freiwillig selbst versichern. Wie hoch die Kosten dafür sind, würde ich bei der Kasse direkt nachfragen, das kann ja durchaus variieren.


Felica

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Abfindung in EZ gibt es nicht. Endet dein Vertrag, endet auch deine EZ. Den ohne AG keine EZ, egal was vorher vereinbart war. Damit auch sofern du kein EG mehr beziehst auch die Krankenversicherung. Ab dann müsstest du da also eine andere Lösung haben. Alg1 gäbe es auch nur mit Kinderbetreuung.


MaxiSchatzi

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Ich würde mich dann eben gerne bei meinem Mann mit familienversichern und dann als Hausfrau noch 1 Jahr zu Hause bleiben und mich dann neu bewerben. Wenn mein Vertrag beendet wird kann ich noch nicht wieder arbeiten. Nur gibt es da wohl ein neues Gesetz, wenn man sich dann beim Mann familienversichert und eine Abfindung bekommt und aber zu Hause bleibt man eben monatlich an die Krankenkasse etwas von der Abfindung zahlen muss und so gar richtig viel... Kann mir dass jemand beantworten? Herzliche Grüße


mellomania

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warum nicht bis ende der elternzeit warten und dann kündigen? warum jetzt und dann ohne AG da stehen? nicht böse gemeint, nur eine frage. wäre anders alles einfacher


Mitglied inaktiv

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Die AP meint, wenn der AG ihr kündigt und sie dann eine Abfindung bekommt.... Ob sie dann Beiträge an die KV zahlen muss. @Ap wenn du den Vertrag nicht erfüllen willst musst du kündigen. Aber Abfindung gibt es dann nicht.... Deshalb EZ verlängern


MaxiSchatzi

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Kurz zur Erklärung, diese frage basiert auf meiner vorherigen Frage hier im Forum. Es geht wenn dann um eine Kündigung des AG aufgrund eines Standortwechsel über 200 km/h weit entfernt. Und eben ggf eine Abfindung die mir dann angeboten wird. Ich würde am liebsten dort weiter arbeiten und auch ganz normal in EZ bleiben. Kündigen möchte ich von mir aus keines falls. Mich interessiert va diese Gesetzesänderung mit der Krankenkasse falls es eben dazu kommen sollte. Herzliche Grüße


Felica

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ich verstehe immer noch nicht warum da auf eine Abfindung spekuliert wird. Du bist in EZ, aktuell kann der AG dich also eh nicht kündigen. Außer er hat das OK, was er durchaus bei einer Standortschließung vom Amt bekommen könnte. Aber warum sollte er dir dann eine Abfindung zahlen? Wenn in deinem Arbeitsvertrag kein Standort eingetragen ist, muss er auch nichts machen. Es ist dann dein Problem zu schauen wie du pendelst oder ob du dann kündigst. In dem Falle ist eine Abfindung also auch kein Thema. Davon ab, die Beiträge zur Krankenversicherung fallen nicht wegen der Abfindung an, sondern weil du ohne AG keine EZ mehr hast. In der EZ ist man nämlich beitragsfrei versichert. Endet diese weil eben keinen AG mehr, musst du schauen wie du dich selbst versicherst. Da kommt dann da weitere Problem, erfüllst du die Anforderungen für ALG1 nicht, bist du darüber auch nicht versichert. Und bei Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung droht durchaus eine Sperre beim ALG1, gleichfalls fällt das weg wenn du keine Kinderbetreuung hast. Nicht die Abfindung führt also zu den Beiträgen, sondern der Umstand das deine EZ endet und du dem Arbeitsmarkt trotzdem nicht zur Verfügung stehst.


MaxiSchatzi

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Danke für die Antwort. Das muss auch nicht zu 100 pro mit allen Details verstanden werden. Ich wollte mich nach diesem neuen gesetz informieren. Es werden evtl auch Bereiche zusammengelegt in der anderen Stadt und deswegen wahrscheinlich auch aufhebungsverträge mit Abfindung angeboten. Deswegen komme ich drauf. Wie verhält es sich denn dann in so einem Fall wenn ich dann keinen AG mehr habe und eine Abfindung bekommen sollte und über meinen Mann mit versichere? Es muss doch möglich sein dann weiterhin zu Hause zu sein und mein Kind zu betreuen wenn mir gekündigt werden sollte. Deswefen habe ich ja EZ beantragt. Mir ist schon klar, dass wenn dies nicht geschieht und ich sozusagen mit in den neuen Standort gehen sollte, ich mich dann selbst rechtzeitig nach etwas neuen umsehen muss, wenn ich da nicht mit gehen möchte, was auch nicht funktionieren wird. Ich möchte den Fall für mich und Krankenversicherung wissen wenn mir ein aufhebungsvertrag mit Abfindung angeboten wird. Bzw wie verhält man sich bei Standortwechsel wenn ich meinen Vertrag laufen lasse und dann nicht rechtzeitig was neues finde? EZ verlängern könnte ich noch, da hab ich noch was übrig. Herzliche Grüße


Felica

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Wenn du dann nicht arbeiten willst oder kannst, bleibst du einfach zuhause. Wie andere Hausfrauen auch. Denn das bist du dann ja. wenn dein Mann Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, gehst du eben mit in seine Versicherung. So einfach ist das. Könnt ihr dann solange beibehalten wie ihr es euch leisten könnt. Oder du eben magst. Das was dir irgendwann zum Problem werden kann sind Dinge wie Rente und soziale Absicherung in Richtung Arbeitslosigkeit. Für die Rente werden dir eben pro Kind nur 3 Jahre zugesprochen, danach hättest du eben wenn du nicht selbst einzahlst, eine Lücke. Für ALG1 musst du dann eben erst wieder einen neuen Anspruch erarbeiten wenn zu lange raus.


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