MomOfMaggy
Liebe Frau RA Bader, liebe Community, ich bin noch bis zum zweiten Geburtstag unseres Kindes in Elternzeit und führe aktuell Gespräche mit meinem langjährigen Arbeitgeber. Auch wenn ich einen Anspruch auf eine vergleichbare Stelle habe sieht es im Moment eher schlecht aus. In den letzten zwei Jahren ist in dieser Branche eher eine Flaute. Meine Referentin meinte ob ich meine EZ verlängern möchte um auf eine passende (zufällig) frei werdende Stelle nachzurücken. Es werden aber derzeit auch interessante Aufhebungskonditionen angeboten. Da ich wenn dann nur noch in TZ zurückkommen möchte überlege ich ob eine Aufhebung nicht der bessere Weg wäre. Das würde mir meinen Traum ermöglichen an einer FernUni zu studieren. Nun meine Frage: Elterngeld ist ja eine Einkommensersatzleistung. Um die Fünftel-Regelung nutzen zu können müsste mir mein AG also erst noch ein paar Monate (im selben Jahr) Gehalt zahlen bevor die Einmalzahlung ausgezahlt wird, richtig? Gibt es hierbei ein Minimum an Gehaltszahlungen? Ich habe weiter recherchiert, wenn ich dann studiere melde ich mich nicht beim Arbeitsamt und bin bei der KK familienversichert. Stimmt das so? Und da ich meine Erziehungszeiten bei der Rentenversicherung angebe bekomme ich zumindest auch noch länger die Zeiten angerechnet (bei uns sind für zwei Kinder aktuell noch zwei Jahre offen). Ich würde dann noch auf ein sehr gutes Zeugnis bestehen und eine Freistellung mit sofortiger Wirkung. Übersehe ich etwas? Es erscheint mir zu schön um wahr zu sein… Vielen Dank für ihre tolle Arbeit die Sie hier leisten & Herzliche Grüße ins Forum Anne
Hallo, 1. Die Fünftelregeung ist eine reine steuerliche Frage - da bin ich nicht der richtige Ansprechpartner. https://www.finanztip.de/steuererklaerung/abfindung-versteuern/ 2. Wenn Sie studieren, stehen Sie ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Je nach Studium gibt es spez. Krankenkassentarife. 3. Die Kindererziehungszeiten werden automatisch angerechnet. Liebe Grüße NB
mellomania
warum freistellung? arbeitest du momentan?
MomOfMaggy
Vielen lieben Dank für die Antworten
Freistellung hätte ich gedacht weil ich aufgrund meiner Beschäftigungsdauer bei diesem Betrieb eine AG seitige Kündigungsfrist von 6 Monaten hätte. Einige Kollegen welche bereits über die Aufhebung ausgeschieden sind haben dann noch ein paar Monate Gehalt bezogen vor der Abfindungssumme.
Vielleicht war das dann aber auch gar nicht wegen der Dauer der Kündigungsfrist sondern damit die Einmalzahlung für den Betrieb niedriger ausfällt
Und damit ich die Fünftelregelung nutzen kann brauche ich ja erstmal Einkommen.
…so zumindest habe ich mir das hergeleitet.
Liebe Grüße
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