Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger Nach Elternzeit-Aufhebubgsvertrag-Abfindung-Elterngelf

Frage: Schwanger Nach Elternzeit-Aufhebubgsvertrag-Abfindung-Elterngelf

sayword15

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Nach langem Hin-und Her mit meinem AG ,sieht dieser keine Möglichkeit für eine Vollzeit bzw. Teilzeitbeschäftigung nach 2 jährige Elternzeit!Dies ist nicht rechtens aber was soll ich machen??! Vor Wiederkehr ins Unternehmen bietet der AG mir einen Aufhebungsvertrag und Abfindung an. Ich bin jedoch schwanger und habe dies noch nicht dem AG mitgeteilt! Wie berechnet sich das Elterngeld/Mutterschaftsgeld für das zweite Kind in so einem Fall (Elterngeldbezug/hoffentlich 6 Monate Gehalt und Abfindung/ARbeistlosigkeit anmelden) aus?Und wie berechnet sich das Arbeitslosengeld nach 2 Jahren Elternzeit und Aufhebungsvertrag? Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, den Vertrag würde ich auf keinen Fall unterschreiben. Sie sind schwanger, er kann Ihnen nicht kündigen. Das bringt nur Nachteile. Sperre beim ArbGeld 1, viel weniger EG und keine beitragsfreie KK in der EZ. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Wenn der AG Dir keine Beschäftigung anhand des wieder gültigen Vertrages bieten kann, dann kann er Dich bezahlt! freistellen. Kündigen kann er Dich nicht, Du hast Kündigungsschutz. Ein Aufhebungsvertrag wäre finanziell und für die Zukunft ungünstig. Es sei denn die Summe ist höher als die Verluste.


mellomania

Beitrag melden

wenn du während der elternzeit schwanger bist, kannst du die elternzeit um das letzte jahr verlängern und dann auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden. du bist weiterhin beschäftigte bei ihm. kündigen kann er dich nicht sobald er von der schwangerschaft weiß. also würde ich schnell die elternzeit verlängern, ich lese raus dass du noch ein jahr hast (ende dürfte dann ein tag vor dem 3. geburtstag des kindes sein) und dann beendest du die elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz. du erhälst dann im mutterschutz den vollen lohn. unterschreiben würde ich nix.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du hast eine Kinderbetreuung für das ältere Kind? Und der AG hat mehr wie 15 Mitarbeiter? Wenn beide Fragen mit Ja beantwortet werden würde ich auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Ich wüsste nicht einmal ob ich die EZ verlängern würde, oder wenn dann nur wenn ich keine VZ-Betreuung für das Kind habe. Hintergrund ist der, der AG MUSS dich weiter beschäftigen. Er kann dich wegen der neuen Schwangerschaft auch nicht kündigen. Entweder er halt also Beschäftigung für dich, oder er muss dich auf eigene Kosten freistellen. Und dieses Einkommen würde ich die Berechnung für das neue EG fließen. Du kannst auch die Ez verlängern und könntest dann sogar mit entsprechenden nachweiß das der AG dir keine TZ-Stelle innerhalb der EZ anbieten kann zum AA gehen und dort anteilig ALG1 beantragen. Sofern du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst hättest du dann Anspruch. Allerdings würde das ALG1 mit 0 € in die Berechnung für das neue EG fließen. Das Du 2 Jahre EZ hattest wäre ohne Relevanz für das Elterngeld. IMO auch die Abfindung da wenn eh "Einmalzahlung". Hieße also, in dem Falle das du keinen verdienst jetzt hast würdest du 300 € Mindestsatz beim EG bekomme. Gleiches gilt wenn du die EZ verlängerst innerhalb dieser aber nicht arbeitest. Selbst ALG1 würde da nichts dran ändern. Stellt dich der AG aber frei, würde der Verdienst mit berechnet werden. Und klar kannst du was dagegen machen. Sofern dein AG mehr wie 15 Mitarbeiter hat hast du einen Rechtsanspruch auf TZ den du notfalls auch einklagen kannst. Und das kommt richtig teuer für den AG. Dir die Abfindung für 6 Monate anzubieten ist da in den meisten Fällen der günstigere Weg. Ist euer Betrieb ein Kleinstbetrieb sieht die Lage allerdings weniger rosig aus, aber auch da gilt, jetzt schwanger kann er da gar nichts machen. Solltest du die EZ verlängern, dann zum Tag vor dem neuen Mutterschutz wieder beenden. In dem Falle würdest du volles Mutterschaftsgeld wie bei Kind1 bekommen. Machst du das nicht, gibt es nur den Anteil von der KK. Bist du zu dem Zeitpunkt arbeitslos, gibt es nur dann in Höhe Krankengeld Mutterschaftsgeld wenn du Anspruch auf ALG1 hast. Ein Aufhebungsvertrag kann aber zu einer Sperre führen zumal wenn du diesen unterschreibst in dieser fraglichen Situation. Deine Schwangerschaft wie gesagt verändert die Karten komplett!!! Ach ja, ohne AG hättest du auch keinen Anspruch auf EZ. Du müsstest dich nach einer Lösung für die Krankenversicherung umschauen sobald das EG weg fällt.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo,  Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern?  mit freund ...

Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG

Mein  Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben.  Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig.  Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...

Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025.  Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt.  Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe.  Wie darf der Resturlaub genommen werden?  Dar ...