Hallo,
Ich bin gerade dabei mein Elterngeldantrag zu stellen und weiß nicht so recht was ich angeben muss bzw. was mir zu steht. Bei mir liegt folgender Fall vor. Bis zur Geburt meines 3. Kindes am 25.08.2021 war ich in Elternzeit für mein 2.Kind. Die Elternzeit habe ich zum Beginn des Mutterschutzes unterbrochen um den Arbeitgeberanteil zu erhalten.
Seit dem 01.06.2020 betreibe ich ein Kleingewerbe in welchem ich bis zum 31.12.2020 einen Gewinn von 2982€ erzielt habe.
Von Januar bis März 2020 erhielt ich noch Elterngeld plus für mein 2. Kind.
Steht mir jetzt nur der 300€ Mindestsatz zu oder mehr?
Bzw. Wird mein Einkommen aus dem Kleingewerbe auf das gesamte Jahr gesehen oder nur auf die Zeit in der es erzielt wurde?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
von
Julia85Ju
am 15.09.2021, 21:40
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Elterngeld bei Bezug während Elternzeit und Kleingewerbe?
Hallo,
da Sie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit haben, ist das letzte abgeschlossene KAlenderjahr vor der Geburt entscheidend. Wenn Sie in diesem EG (bis zum 14. Lebensmonat) oder MG hatten, können Sie weiter nach hinten schieben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.09.2021
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Elterngeld bei Bezug während Elternzeit und Kleingewerbe?
Hallo,
Wann ist dein 2. Kind geboren?
Hast du vor dem 2. Kind gearbeitet?
LG luvi
von
luvi
am 15.09.2021, 21:48
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Elterngeld bei Bezug während Elternzeit und Kleingewerbe?
Hallo luvi,
Ja ich habe vor der Geburt meines zweiten Kindes In Teilzeit bis zum Beginn des Mutterschutzes gearbeitet. Ich hatte einen Bruttolohn von 1000 € erhalten. Dann habe ich zwei Jahre Elternzeit genommen und das Elterngeld auf die zwei Jahre (ElterngeldPlus) aufgeteilt.
von
Julia85Ju
am 15.09.2021, 22:06
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Elterngeld bei Bezug während Elternzeit und Kleingewerbe?
Ich verstehe es so:
Die ersten 14 Monate Elterngeld plus zählen als Bezugsmonate und können ausgeklammert werden. Da du ein Kleingewerbe hast, zählt das vergangene Kalenderjahr. Wenn dein 2. Kind am 01.01.2020 noch keine 14 Monate alt war, kannst du 2020 wegen Bezug von Elterngeld ausklammern und dann das Kalenderjahr vor Geburt deines 2. Kindes nehmen (falls das nicht auch wegen Elterngeld fürs 1. Kind ausgeklammert wird). Wenn die 14 Monate aber schon vor dem 01.01.2020 um waren, zählt das Kalenderjahr 2020.
Allerdings kenne ich die Corona-Sonderregeln nicht und weiß nicht, ob Du mehr ausklammern könntest.
von
roza_soza
am 15.09.2021, 22:42