TinaTuna
Hallo frau bader :) Ich bin noch bis zum 01.07.2015 in Elternzeit. Ich arbeite sonst Vollzeit angestelltenverhältnis(einzelhandel,modegeschäft) Meine Frage ist,.ob ich jetzt noch während Elternzeit und danach noch weiterhin Kleingewerbe eröffnen darf,,? Das steht in meinem arbeitsvertrag: Nebenbeschäftigungen für andere oder eigene unternehmungen gleicher Art mit denen der Arbeitgeber im Wettbewerb steht oder stehen würde ,sind den Arbeitnehmer untersagt. Darüber hinaus bedarf jede entgeltliche nebenbeschäftigung des Arbeitnehmers stets der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers. Es ist ein modegeschägt,wo ich angestellt bin. Jetzt möchte ich kleingewerbefotografie öffnen und fotografie machen. Meinen Sie ich darf das ? Laut elterngeldstelle darf ich 15std pro Woche arbeiten auch selbstständig. Aber ich versehe nicht ganz das was ich aus dem Arbeitsvertrag entnommen und hier gepostet habe. Vielen Dank im.voraus. lg
Hallo, ohne Zustimmung des AG geht es nicht. Liebe Grùsse NB
TinaTuna
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Strudelteigteilchen
Du darfst ganz grundsätzlich Deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen - also kein eigenes Modegeschäft eröffnen oder bei einem anderen Modegeschäft arbeiten. Ich würde als Fotografin keine Konkurrenz zu Deinem AG sehen - das ist also nicht grundsätzlich verboten - aber der AG muß schriftlich zustimmen.
TinaTuna
Oh super,vielen lieben Dank :) Und.gibt es.ein Formular,was der Arbeitgeber unterdchreibt? Oder muss ich selber ein Text schreiben?weisst du das? Danke danke.dankeee
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