Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgendes Problem und hoffe auf Ihre Hilfe: 1.Während der Elternzeit habe ich Geschäftsanteile einer GmbH erworben.Gesellschaft wird in Kürze aufgelöst. 2. Ich bezog für einige Monate Gehalt auf 400 EUR-Basis.Jetzt nicht mehr. 3. Ich habe ein Gewerbe angemeldet. Aus Unkenntnis habe ich den Arbeitgeber nicht informiert. Droht mir nun die Kündigung? Bei uns liegt eine und sozialer Notlage vor(Insolvenzverfahren meines Lebensgefährten, deshalb mußte dies auf meinen Namen laufen.Da ich meine Einkünfte nun meiner gesetzl. KV melden muß, kann der AG etwas mitbekommen? Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten und was soll ich im Nachhinein noch angeben? DANKE!!
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Sie brauchen eine ausführliche Beratung individuell für Ihren Fall. Gruß, NB
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Guten Tag Frau Bader, derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit, mein Kind ist 17 Monate alt und ich möchte es erst im September in eine Fremdbetreuung geben. Mein Arbeitgeber hat mich jetzt aufgrund personeller Engpässe gefragt, ob ich bei freier Zeiteinteilung ein paar Stunden pro Woche arbeiten könnte. Mehr als 5 Stunden würde ich nicht sc ...
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