Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit für 2 Jahre und das Elterngeld bekomme ich auch auf 2 Jahre ausbezahlt Da ich sehr gerne nähe und ein paar Euros von zu Hause aus dazu verdienen möchte, hätte ich einige Fragen: 1) Ist es möglich während der Elternzeit ein Kleingewerbe anzumelden 2) Wie viel darf man dabei im Monat als Gewinn verdienen, ohne das es an das Elterngeld angerechnet wird 3) Wo muss man sich melden ich freue mich über eine Antwort liebe grüße
Hallo, 1. Ja, wenn der AG zustimmt 2. Ab dem 2. Jahr wird nichts angerechnet 3. Beim AG u evtl. bei der IHK Liebe Grüße NB
Bist du im ersten oder zweiten EZ-Jahr? Verdienst im ersten Jahr wird angerechnet, im zweiten nicht.
Hallo Ich bin ab Dezember im 2. ElternzeitJahr. Und ab da wird es nicht mehr angerechnet? lg
Nein, der Bezug ist da beendet. du bekommst lediglich die aufgesparte Rate ausbezahlt.
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