Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kleingewerbe während Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kleingewerbe während Elternzeit

Test007

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Hallo, ich habe ein paar Fragen: 1: Würde sich ein Kleingewerbe auf das Elterngeld auswirken, wenn man im ersten Jahr nur Verlust macht? 2: Zählt die Summe der Einkünfte/Verluste über den gesamten Bezugszeitraum des Elterngeldes oder wird monatlich abgerechnet. Man hat zum Beispiel am Anfang eine sehr hohe Investition wodurch sich im ersten Monat ein Verlust ergibt. Im folgenden Monat macht man Gewinn. Wird das Elterngrr er led im zweiten Monat gekürzt? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es wird ein Gesamtgewinn gebildet, der nur berücksichtigt wird, wenn er positiv ist. Liebe Grüße NB


Dojii

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Es wird geschaut, wie viele Einnahmen und Ausgaben du im Bezugszeitraum des Elterngeldes hast. Das wird alles addiert und nur wenn am Ende ein Gewinn übrigbleibt, wird der auf alle (!) Monate gleichmäßig verteilt. Wenn am Ende bspw. 600 EUR Gewinn übrig bleiben und du 12 Monate Elterngeld bezogen hast, werden 50 EUR jeden Monat angerechnet. Wenn du also insgesamt mehr Ausgaben als Einnahmen hast, wird nichts auf dein Elterngeld angerechnet,


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