Hallo Frau Bader, Wie meinen Sie das , dass ich auch 2021 nehmen kann? Muss der elterngeldbezug abgeschlossen sein, bevor Einnahmen aus dem Gewerbe eingehen oder wäre das egal? Ich könnte das EG auch rückwirkend auf Basis EG umstellen damit es schon nach 12 Monaten abgeschloasen ist? Müssen dringend rechnungen gestellt werden oder reicht ein quittungsblock aus? Vielen dank für Ihre Hilfe
von Marie2021! am 14.11.2021, 08:58