Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gelten wir gesetzlich als getrennt lebend

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gelten wir gesetzlich als getrennt lebend

Sonja80

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Hallo, wir haben aktuell eine komplizierte Situation und wissen nicht ob wir steuerlich was änder müssen oder ähnliches. Ob wir als getrennt lebend gelten oder nicht. Ich bin bei meinem Mann mit Hauptwohnsitz gemeldet. Bei meinem Mann wohnt auch unser gemeinsamer Sohn. Wir sind an sich aktuell getrennt. Er hat eine neue Partnerin, ich einen neuen Partner. Dennoch bin ich täglich bei meinem Mann und Sohn zu hause. Verbringen an sich ein normales Leben miteinander. Zusammen einkaufen, kochen, essen, Ausflüge, Radeltouren usw. Auch am Wochenende. Einer zahlt immer für alle. Mal der mal der. nur abends bin ich halt nicht bei meinem Mann. Emotional hängen wir noch sehr aneinander, aber eine Beziehung in der Form ist aktuell nicht denkbar. Ab und zu schlafe ich in der Wohnung bei meinem Mann und Sohn, manchmal ist er dann auch da, meist jedoch nicht. Müssen wir in unserem Fall irgendwas melden oder ändern in diesem Fall? Aktuell 3 und 5 LhStKl und zusammen veranlagt. Vielen Dank für die Antwort. LG


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