Lisl
Hallo Frau Bader, folgende Frage- ich weis nicht ob ich bei Ihnen richtig bin... Ich bin aktuell in Elternzeit. Ich bin freiwillig versichert da mein Einkommen vor der EZ über der JAEG lag, aktuell bin ich aber Beitragsfrei für die Zeit der Elternzeit. Würde ich jetzt in der Elternzeit eine selbstständige Tätigkeit ausführen, müsste ich selbst Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Deswegen würde ich gerne versuchen, in die Pflichtversicherung zu kommen. Dazu hab ich mir folgendes überlegt: 1 monate Teilzeit in Elternzeit arbeiten, dadurch müsste ja Versicherungspflicht eintreten, und dann wieder die Elternzeit fortsetzen, also sprich ohne Beschäftigung beim Arbeitgeber. Mein bestehender Arbeitsvertrag bliebe so unverändert. Wird das klappen im Hinblick auf die Versicherung bzw bleibe ich dann für die gesamte restliche Elternzeit Versicherungspflichtig? die andere Variante wäre die Elternzeit für 1 Monat zu unterbrechen und meinen Arbeitsvertrag befristet für 1 jahr zu reduzieren, sodass ich unter die Jaeg falle.... welche Variante macht mehr Sinn? danke vorab liebe Grüße
Hallo, die erste Variante halte ich nicht für machbar. Die KK-Pflicht besteht ja dann nur für die TZ in EZ - die Sie wieder beenden. Die zweite Variante ist nur möglich, wenn der AG zustimmt. Da muss man ja mehr als 3 Mo das reduzierte Entgelt haben, ich bin deshalb nicht sicher, ob Ihr Modell klappt. Liebe Grüße NB
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