Frage:
Krankenversicherung
Guten Abend Frau Bader.
Am 06.08.2021 ist meine Tochter geboren .
November 2021 bin ich wieder in meinem alten Betrieb arbeiten gegangen. Laut Chefin wurde ich auf Stunden als Aushilfe angemeldet.
Habe leider nie einen Arbeitsvertrag unterschrieben.
Mein Elterngeld war am 05.06.2023 beendet und meine Elternzeit ist am 06.08.2023 vorbei .
Nun habe ich Post von meiner Krankenkasse bekommen, dass ich seit dem 06.06.2023 keinen Versicherungsschutz mehr habe.
Und mein Chef hatte mich am 30.11.2021 dort abgemeldet . Und das ich die Beiträge nun wohl nachzahlen muss . Ist das alles so richtig ?? Und ist das normal das mein Chef mich einfach bei der KK abmeldet?
Liebe Grüße Julia
von
Julia_Ki
am 04.08.2023, 22:31
Antwort auf:
Krankenversicherung
Guten Morgen,
das hört sich schlüssig an. Wenn der EG-Bezug endet, muss man sich um seine Krankenversicherung selbst kümmern (versicherungspflichtige Arbeit, über den Ehepartner, freiwillig, ...).
Wie ist das Kind versichert?
von
sneram
am 05.08.2023, 06:46
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Krankenversicherung
Dein AG hat dich nicht korrekt bei der KK gemeldet oder die haben dort geschlampt. Wenn du gesetzlich versichert bist und warst, du dich in EZ befunden hast, weil du einen AG hast, dann bist du auch nach dem Ende des EG weiter versichert. Setzt aber voraus das der KK eben korrekte Mitteilungen des AG vorliegen.
von
Neverland
am 05.08.2023, 08:17
Antwort auf:
Krankenversicherung
Ich glaube da ist was schief gelaufen. Warst du vorher pflichtversichert so bist du es auch während der Elternzeit. Voraussetzung ist allerdings die korrekte Meldung des ags an die KK.
Warst du vorher nicht pflichtversichert sondern freiwillig, musst du die Beiträge selber zahlen.
von
MamaausM2
am 05.08.2023, 08:24
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Krankenversicherung
Hmm, klar die ganze EZ, nicht nur bei EG...
Trotzdem wundern mich die Zeiträume. Irgendetwas passt dort nicht.
Hast du vor der Geburt gearbeitet und warst pflichtversichert in der GKV? (Dann bist du es auch während EZ/EG).
Ich würde mich erst einmal bei der Kasse nach dem aktuellen Stand erkundigen - und nach einem Arbeitsvertrag.
von
sneram
am 05.08.2023, 11:30
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Krankenversicherung
Du schreibst als Aushilfe, also als geringfügig Beschäftigte wirst du bei der Minijob-Zentrale gemeldet, nicht bei der Krankenkasse. Nach der EZ musst du schauen, ob Familienversicherung über deinen Mann möglich ist oder selbst wieder über 520 Euro verdienen um versichert zu sein. Oder halt selbst eine freiwillige Versicherung abschließen.
von
KielSprotte
am 05.08.2023, 11:43
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Krankenversicherung
Es ist schwer zu beurteilen, ob alles richtig gelaufen ist, wenn man die genauen Fakten nicht kennt.
Von wann bis wann warst du in Beschäftigungsverhältnissen? Warst du vor der Elternzeit in einem Arbeitsverhältnis und bist dies auch jetzt noch nur inaktiv weil in Elternzeit?
Wenn du gar keinen Arbeitgeber hast und nur im November gearbeitet hast, ist es korrekt, dass der Arbeitgeber dich nur für November an- und abgemeldet hat. Eine Anmeldung "als Aushilfe auf Stundenbasis" gibt es bei der Krankenkasse nicht. Wie warst du gemeldet? Minijob? Kurzfristig beschäftigt? Oder sozialversicherungspflichtig?
Vermutlich ist es am besten, wenn du deinen kompletten Fall persönlich mit der Krankenkasse erklärst, also telefonisch oder in einem persönlichen Termin.
von
chrissicat
am 05.08.2023, 13:29
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Krankenversicherung
Habe heute nochmal mit meinem Arbeitgeber geredet . Er sagte, er hat da keine Ahnung von und das es alles das Steuerbüro gemacht hat . Es aber wohl alles schon so richtig sei.
Meine Tochter ist bei mir versichert. Werden sie aber nun wohl erstmal über meinen Freund versichern.
Ich soll nun einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, weil ich in dem Betrieb nicht mehr arbeiten kann. Ich weiß allerdings auch nicht ob ich Urlaubstage habe oder nicht . Da ich ja nie einen Arbeitsvertrag unterschrieben habe bei den .. Auch vor der Schwangerschaft nicht.
Bin echt verzweifelt und weiß momentan nicht was ich machen soll.
Arbeitslos melden ??
Den Aufhebungsvertrag unterschreiben? ( würde keine sperre bekommen, habe ich schon abgeklärt )
Danke für eure Antworten
von
Julia_Ki
am 05.08.2023, 16:45
Antwort auf:
Krankenversicherung
Dein AG verscheißt dich. Er muss es auch klären. Und gerade ein Steuerbüro meldet öfters falsch weil keine Ahnung davon. Aber wenn du Geld zu verschenken hast, dann verlasse dich darauf.
Wegen Urlaub, wenn du keinen Arbeitsvertrag hast, musst du halt anderweitig beweisen wie viel Urlaub dir zusteht. Andernfalls gilt der gesetzliche. Bei den meisten Abrechnungen steht drauf wie viel Urlaubsanspruch man hat - als Tipp.
Wegen Aufhebungsvertrag, da stellt sich die Frage, kannst und willst du da wieder arbeiten? Wenn ja, würde ich nicht unterschreiben. Soll er halt kündigen, dann kannst du überlegen ob du dagegen vorgehst oder es annimmst. Vor dem Arbeitsgericht kommt es meistens zu Vergleichen und Abfindungszahlungen. Denke daran, ab morgen gilt dein eigentlicher Vertrag. wenn Du EZ eingereicht hattest. Oder kann einer von euch beweisen das der Minijob nicht nur auf die EZ befristet war? Ohne Arbeitsvertrag. Dein AG ist also genauso angeschmiert. Ein AV erleichtert die Beweisbarkeit von allem was nicht dem tariflichen/gesetzlichen Vereinbarungen entspricht, mehr nicht. Nötig ist er nicht.
Kannst und willst du dort nicht mehr arbeiten, würde ich eben schauen das der AG das Problem mit der KK klärt und das ich den mir zustehenden Urlaub ausgezahlt bekomme. Mit weniger würde ich persönlich mich nicht zufrieden geben. Aber meine Meinung.
von
Neverland
am 05.08.2023, 19:24
Antwort auf:
Krankenversicherung
Was heißt, du kannst in dem Betrieb nicht arbeiten? Warum? Liegen die Gründe bei dir oder sagt der Arbeitgeber, dass du dort nicht arbeiten kannst?
Urlaub steht dir auch ohne Arbeitsvertrag zu. Wenn nichts anderes geregelt ist, gelten die gesetzlichen Regelungen.
von
chrissicat
am 05.08.2023, 21:59
Antwort auf:
Krankenversicherung
Du hast nur 2 Jahre Elternzeit genommen, richtig ?
Warum hast du das 3. Jahr nicht fristgerecht eingereicht ?
Während der gesamten Elternzeit ist man eigentlich beitragsfreie krankenversichert.
Nach der Elternzeit lebt dein alter Arbeitsvertrag wieder auf, den du genau wie dein Arbeitgeber erfüllen müssen.
Möchte dein AG dich nicht mehr weiter beschäftigen, kann er dir am 1. Arbeitstag nach der Elternzeit fristgerecht kündigen.
Einen Aufhebungsvertrag würde ich niemals unterschreiben.
von
Himbeere2008
am 06.08.2023, 11:59
Antwort auf:
Krankenversicherung
Wir haben wahrscheinlich erst ab September einen Krippenplatz für unsere Tochter. U der Platz ist von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Und das passt nicht mit den Zeiten von dem Betrieb. ( Restaurant) Mein Freund hat neue Arbeit u muss auf Montage, dass heißt ich habe niemanden für die kleine. Deswegen kann ich da nicht weiter arbeiten.
Ich denke ich war einfach "doof" u habe mich nicht genug erkundigt wie das alles nach der Elternzeit weiter läuft.
Mein Chef sagte er hat extra nichts gesagt , weil ich mich ja selber um alles kümmern müsste. Was ja wohl auch stimmen mag
Und komischerweise sieht die Krankenkasse das anders mit der Versicherung. U deswegen habe ich auch seit dem 06.06 anscheinend keinen VersicherungsSchutz mehr.
Alles etwas komisch
von
Julia_Ki
am 06.08.2023, 13:20
Antwort auf:
Krankenversicherung
Wenn die KK das anders sieht, dann habt ihr entweder ein Kommunikationsproblem oder du verschweigst hier etwas. Die kann nichts anders sehen, was gesetzlich geregelt ist.
von
Neverland
am 06.08.2023, 13:29
Antwort auf:
Krankenversicherung
Arbeitslos kannst du dich doch gar nicht melden... Ohne Kinderbetreuung.
Du bist ganz schön naiv gewesen....
von
MamaausM2
am 06.08.2023, 19:56
Antwort auf:
Krankenversicherung
Was soll ich denn verschweigen ???
Ich weiß nun das es meine eigene Schuld war, hätte mich vorher genug informieren sollen. Sorry, bin zum ersten Mal Mama geworden u habe von all dem keine Ahnung u es hat mich keiner beraten oder irgendwas.. Wie gesagt , meine eigene schuld ..
Danke für die ganzen Antworten...
von
Julia_Ki
am 06.08.2023, 20:03
Antwort auf:
Krankenversicherung
Nein. Nicht deine Schuld. Noch einmal.
Wie soll man es dir noch deutlicher sagen.
Einzig das du deine EZ nicht verlängert hast, ist etwas was blöde ist.
Jetzt fängst du aber an gravierende Fehler zu machen.
von
Neverland
am 06.08.2023, 22:11
Antwort auf:
Krankenversicherung
Ich versuche nun die ganze Zeit mit meinem Arbeitgeber zu klären was mit meinen Urlaubstagen ist . Bekomme keine Antwort, weder per WhatsApp noch per Telefon. Warte seit Stunden auf den Rückruf Habe den gesagt, dass ich den Aufhebungsvertrag solange auch nicht unterschreiben werde .
Das Problem bei den ist, dass die nun sauer auf mich sind, weil ich nicht so arbeiten kann wie die es gerne hätten. Dann werden die sehr unfair. Wobei ich vor paar Wochen schon mit der Chefin geredet habe u auch gesagt habe , dass ich nicht wieder vollzeit arbeiten kann . Und allgemein da erstmal nicht arbeiten kann, weil mein Freund halt auf Montage geht ..
von
Julia_Ki
am 06.08.2023, 22:39
Antwort auf:
Krankenversicherung
Hattest du überhaupt Elternzeit angemeldet und eine Bescheinigung dazu erhalten? Dann wärst du kostenfrei versichert gewesen
Dann hättest du einfach fristgerecht das dritte Jahr Elternzeit melden können.
von
MamaausM2
am 07.08.2023, 06:20
Antwort auf:
Krankenversicherung
Dann bekommst du die Kündigung wenn du das jetzt so machst. deine EZ ist doch vorbei. verlängert hast du nicht. Also MUSST Du jetzt so arbeiten wie es in deinem Vertrag steht. Oder du hättest entsprechend fristgerecht kündigen müssen. Statt also auf den Rückruf zu warten, hätte ich heute morgen zu Dienstbeginn auf der Matte gestanden.
von
Neverland
am 07.08.2023, 11:55
Antwort auf:
Krankenversicherung
Ja natürlich u meine Tochter hätte ich sicher mitnehmen sollen Wenn ich da weiterhin arbeiten könnte, vollzeit . Dann hätte ich dieses Theater nun ja wohl nicht !!!
Wie gesagt, ich weiß, meine Schuld, hätte eher was machen müssen!
U ja natürlich hatte ich elternzeit "beantragt". Habe mir das vom Arbeitgeber sogar unterschreiben lassen
von
Julia_Ki
am 07.08.2023, 14:36