Sehr geehrte Frau Bader,
Mein Freund und ich sind nicht verheiratet, momentan bin ich noch bis Ende November in Elternzeit und beziehe bis dahin auch noch Elterngeld.
Ab Dezember werde ich wieder auf geringfügiger Basis anfangen zu Arbeiten. (Bei meinem alten Arbeitgeber)
Kann ich jetzt das dritte Jahr Elternzeit dranhängen, damit ich trotz geringfügigem Einkommen weiterhin beitragsfrei krankenversichert bin, oder besteht die betragsfreie Versicherung nur, solange auch Elterngeld bezogen wird?
Vielen Dank vorab und LG
von
LiKo
am 15.03.2022, 12:22
Antwort auf:
Krankenversicherung in Elternzeit
Hallo,
wenn Sie einen Arbeitgeber haben, bei dem Sie versicherungspflichtig beschäftigt sind, sind Sie die gesamte Elternzeit beitragsfrei weiter versichert, auch, wenn Sie in der Elternzeit in Teilzeit geringfügig arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.03.2022
Antwort auf:
Krankenversicherung in Elternzeit
Ich würde nie geringfügig arbeiten ohne elternzeit. Du musst deinen Vertrag dann nämlich dauerhaft ändern. Ich würde das 3. Jahr dranhängen und derweil geringfügig arbeiten. Unabhängig von Versicherung etc. Denn dann ruht sein alter Vertrag noch
von
mellomania
am 15.03.2022, 13:04