Bananchica
Liebe Frau Bader, ich bin mir nicht sicher, ob ich freiwillig gesetzlich versichert bin, verdiene ca. 4200€ netto monatlich. Ich habe auf der Seite der TK gelesen, dass die Einkommensgrenze für die freiwillige Versicherung 5550 € monatlich sind, ich weiß aber nicht ob sich das auf netto oder brutto Gehalt bezieht. Weil mein brutto Gehalt über diese Grenze liegt... Wenn es dann so ist, dass ich freiwillig gesetzlich versichert bin, stimmt es, dass ich in der Elternzeit nur so lange beitragsfrei versichert bin, wie ich das Elterngeld beziehe? Falls ich dann z.B. in die Elternzeit bis zum 18. Lebensmonat meines Kindes gehen möchte, würde sich dann lohnen die Elterngeldauszahlung auf 18 Monate auszustrecken damit ich die Krankenversicherung nicht selber zahlen muss? Ich danke Ihnen im Voraus, liebe Grüße!
Hallo, Sie müssen dann in der KK weiter zahlen. Liebe Grüße NB
Dojii
Ob du freiwillig versichert bist, siehst du anhand der Sozialmerkmale auf deiner Lohnabrechnung. Sind diese mit 1111 angegeben, bist du nicht freiwillig versichert sondern pflichtversichert. Dann bist du für die Dauer der Elternzeit bzw. des Elterngeldes beitragsfrei versichert und musst nichts zahlen. Steht da nicht 1111 bist du freiwillig (oder privat) versichert und du musst in der Elternzeit deine Krankenkassenbeiträge weiter selbst zahlen, egal ob du Elterngeld bekommst oder nicht.
Suomi
Die Beitragsbemessungsgrenze ist brutto. Und wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, musst Du auch während des EGbezugs Deine KK selbst zahlen.
Bananchica
ok, danke für die Antwort. Wenn mein Mann nicht in DE arbeitet, in DE nicht steuerpflichtig ist (weil er hier auch nicht lebt) und nicht in DE krankenversichert ist, wird sein Gehalt trotzdem angerechnet und bedeutet es dann ich muss mehr als den Mindestsatz bezahlen?
Suomi
Das mit Deinem Mann ändert doch nichts an Deinem Gehalt und das Du wahrscheinlich freiwillig gesetzlich versichert bist und dann die KK Beiträge auch während der EZ weiterbezahlen musst.
Bananchica
Ja, das ist mir klar. die Frage ist nur, ob ich dann diese 200 € monatlich bezahle (Mindestsatz), oder mehr. Dadurch, dass mein Mann und ich nicht im selben Land leben, habe ich in DE keinen Anspruch auf Familienversicherung, aber auch nicht im Land, wo er versichert ist, weil ich dafür zu ihm ziehen müsste (das kann ich nicht machen, weil mein Lebensmittelpunkt in DE ist). Ich weiß nicht, ob mir sein Gehalt trotzdem angerechnet wird, dann müsste ich mehr als Mindestbeitrag monatlich bezahlen.. ich habe die Krankenkasse angeschrieben, seit fast 2 Wochen warte ich auf Antwort.. per Telefon konnte ich es nicht klären (wurde mehrmals "mit zuständigem Mitarbeiter verbunden" und dann wird mir aufgelegt.. nicht so einfach
romankowitz
Das ist echt schwierig. Ich hatte einen Fall mit einer Krankenkasse, die hatte es abhängig gemacht, ob man einen gemeinsamten Haushalt führt. Dann wurde ein Teil des Gehaltes des Mannes (nur ein Teil) mit angerechnet. Gemeinsames Konto, Unterhaltsverpflichtungen, ich glaube das kann nur die Krankenkasse klären. Als Single muss man bei der TK auch mehr als den Mindestsatz bezahlen, wenn das Elterngeld über 1.100 liegt. Aber auch das ändert sich ab und an.
Bananchica
ok, vielen lieben Dank. :) ich versuche es mit der KK zu klären..
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