Guten Morgen Frau Bäder, ich habe eine recht spezielle Frage. Und zwar ich bin freiwillig und mein Ehemann privat versichert. Jedoch als dauernd getrennt lebend gemeldet. Ich Miete meine Wohnung allein, es gibt klare Trennung vom Bett und Tisch. Klare Trennung der finanziellen Situation. Ich habe im Internet gelesen dass bei den dauernd getrennt lebenden das Anrechnung des Ehegatteneinkommens ausgeschlossen ist. Stimmt es so? Und das dort evtl. Für die Berechnung Unterhalt herangezogen werden kann und zwar die tatsächliche Summe die man kriegt und nicht die theoretische. Mein noch Ehemann hat viele Schulden.
Mitglied inaktiv - 16.07.2020, 08:22
Antwort auf:
Krankenversicherung elternzeit
Hallo,
die Anrechnung auf was? ich verstehe die Frage nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.07.2020
Antwort auf:
Krankenversicherung elternzeit
Verstehe deine Frage nicht im Zusammenhang mit dem Betreff.
von
cube
am 16.07.2020, 09:18
Antwort auf:
Krankenversicherung elternzeit
Hi, geht es dir darum, dass du den Krankenkassenbeiteag nur auf das fiktive Mindesteinkommen (also den Minimalbeitrag) zahlst und nicht zusätzlich auf durch den fiktiv zustehenden Anteil am Einkommen deines Mannes?
Bekommst du denn Betreuungsunterhalt? Per Überweisung und nachweisbar?
von
drosera
am 17.07.2020, 11:25