doertehu
Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen und wollte jetzt nach einem Jahr in Teilzeit wieder arbeiten. Mein Arbeitgeber hat den Antrag abgelehnt. Heute war ich bei der Arbeitsagentur und wollte mich arbeitslos melden für den Rest der Elternzeit. Die sagten mir, ich sei derzeit nicht gekündigt und hätte damit keinen Anspruch. Ihre Empfehlung war, ich solle doch kündigen (ich hätte dann auch keine Sperrzeit), dann würde ich Arbeitslosengeld beziehen können. Das kann und will ich nicht glauben. Ich brauche jetzt Verweise oder Paragrafen, auf die ich mich beim nächsten Besuch geziehen kann. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, das stimmt so nicht. Sie können für die Zeit, in welcher Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also Teilzeit, durchaus Arbeitslosengeld 1 bekommen. Liebe Grüße NB
peekaboo
Wenn Dein AG Dir während der EZ keine Stelle anbieten kann und Du die Betreuung des Kindes nachweisen kannst, steht Dir ALG1 zu. Lasse Dir von Deinem Arbeitgeber Bescheinigen, dass er Dich während der EZ nicht TZ beschäftigen kann. ACHTUNG: ALG würdest Du dann auch nur anteilmäßig bekommen - Sprich für ein TZ Gehalt. LG Peeka http://www.helpster.de/arbeitslosengeld-in-der-elternzeit-wissenswertes_132820#anleitung http://familienfinanzen.net/2013/10/18/arbeitslosengeld-in-elternzeit/
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