Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen und wollte jetzt nach einem Jahr in Teilzeit wieder arbeiten. Mein Arbeitgeber hat den Antrag abgelehnt.
Heute war ich bei der Arbeitsagentur und wollte mich arbeitslos melden für den Rest der Elternzeit. Die sagten mir, ich sei derzeit nicht gekündigt und hätte damit keinen Anspruch. Ihre Empfehlung war, ich solle doch kündigen (ich hätte dann auch keine Sperrzeit), dann würde ich Arbeitslosengeld beziehen können.
Das kann und will ich nicht glauben. Ich brauche jetzt Verweise oder Paragrafen, auf die ich mich beim nächsten Besuch geziehen kann.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von
doertehu
am 08.01.2015, 20:28
Antwort auf:
Arbeitslosengeld bei abgelehnten Antrag auf Teilzeit in Elternzeit?
Hallo,
das stimmt so nicht. Sie können für die Zeit, in welcher Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also Teilzeit, durchaus Arbeitslosengeld 1 bekommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.01.2015
Antwort auf:
Arbeitslosengeld bei abgelehnten Antrag auf Teilzeit in Elternzeit?
Wenn Dein AG Dir während der EZ keine Stelle anbieten kann und Du die Betreuung des Kindes nachweisen kannst, steht Dir ALG1 zu.
Lasse Dir von Deinem Arbeitgeber Bescheinigen, dass er Dich während der EZ nicht TZ beschäftigen kann. ACHTUNG: ALG würdest Du dann auch nur anteilmäßig bekommen - Sprich für ein TZ Gehalt.
LG Peeka
http://www.helpster.de/arbeitslosengeld-in-der-elternzeit-wissenswertes_132820#anleitung
http://familienfinanzen.net/2013/10/18/arbeitslosengeld-in-elternzeit/
von
peekaboo
am 09.01.2015, 08:22