Hallo, ich habe folgende Frage. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt, davon 1 Jahr mit Elterngeld. Ich möchte nach einem Jahr wieder arbeiten. Davor habe ich 40 Stunden gearbeitet, jetzt möchte ich Teilzeit arbeiten. Von meinem Arbeitsgeber habe ich eine schriftliche Absage für die Teilzeitstelle bekommen, gleichzeitig aber die Zusage in den restlichen 2 Jahren Elternzeit bei einem anderem Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Meine Frage ist jetzt folgende. Elterngeld bekomme ich das letzte Mal am 20. Mai ausgezahlt. Die neue Teilzeitstelle bekomme ich aber erst ab 01. Oktober. Habe ich in dieser Zeit Anspruch auf ALG? Mein Arbeitgeber zwingt mich doch dazu mir eine andere Beschäftigung zu suchen. LG Steffi
von Beautyholic am 17.04.2012, 21:09