Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf Arbeitslosengeld in elternzeit erneut schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Anspruch auf Arbeitslosengeld in elternzeit erneut schwanger

Angelela81

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Liebe Frau Bader, Ich bin im 3. Elternzeitjahr und nun in der 7. Woche schwanger und nicht arbeitslos oder Arbeitssuchend gemeldet .. wie kann ich vorgehen um Unterstützung zu erhalten .. mein Vertrag ist während der 1. Schwangerschaft ausgelaufen .. mein Mann ist im Arbeitsverhältnis .. vielen Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe ich nicht. Wenn sie doch einen Job haben, wieso bekommen Sie dann keinen Lohn? Unabhängig davon hängt es natürlich von der Höhe des Lohnes Ihres Ehemannes ab, ob Sie ergänzende soziale Leistungen erhalten können, das kann Ihnen nur der Sachbearbeiter mitteilen. Liebe Grüße NB


peekaboo

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Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit. Wenn Du jetzt arbeiten möchtest, dann würde ich mich schnellstmöglich beim Arbeitsamt melden. ACHTUNG: Du mußt nachweisen können, dass Dein Kind betreut ist. Evtl. hast Du Anspruch für Arbeitslosengeld. LG Peeka


Angelela81

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Hab vergessen zu schreiben dass ich 2 Mini Jobs hab .. jedoch ohne geleistete Arbeit kein Lohn .. Danke für die schnelle Antwort


Angelela81

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Und die kleine ist 18 Monate alt und kommt erst mit 3 in den Kindergarten ..


Angelela81

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Ist auf geringfügiger Basis als Reinigungskraft .. die Stunden die ich leiste bekomm ich bezahlt .. ich werd mich weiter informieren.. da ich diese Stellen vermutlich nicht mehr lange ausüben darf .. es besteht eine Risiko Schwangerschaft


Sternenschnuppe

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Dann bekommst Du ein BV und den Lohn weiter.


chrissicat

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So wie meine Vorrednerin schreibt. Und wenn du immer unterschiedlich viel verdient hast, dann bekommst du den Durchschnitt der letzten 3 Monate.


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