Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Eliah2018

Hallo,  mich würde gern wissen ob ich Anspruch auf Elterngeld habe. Meine Elternzeit ist am 16.8.2024 beendet und zum Ende der Elternzeit habe ich das Arbeitsverhältnis meinerseits gekündigt. 1. Kind ist 2018 geboren 2. Kind 2021 dazwischen war ich für 1,5 Monate im Beschäftigungsverbot. Vor beiden Kinder war ich Vollzeit beschäftigt. Habe für beide Kinder jeweils 3 Jahre Elternzeit in Anspruch genommen.  Danke im Vorraus für die Antwort 😃


Hallo, entscheidend ist der Umfang, den Sie arbeiten können. Dem entsprechend können Sie Teil-Arbeitslosengeld beantragen. Je nach dem grund der Eigenkündigung müssen Sie mit einer Sperre rechnen. Liebe Grüße NB


Ani123

Ich gehe davon aus, dass sie sich arbeitssuchend gemeldet haben. Haben Sie bereits versucht ALG 1 zu bekommen? Vermutlich wird eine Sperrfrist von 3 Monaten folgen, weil sie selbst gekündigt haben.  Wie planen Sie ihre Zukunft? Wollen sie arbeiten? Haben sie eine Stelle in Aussicht? Bewerben Sie sich? Wie wollen sie sich finanzieren? Sind die Kinder betreut? 


Eliah2018

Ich habe mich noch nie Arbeitslos melden müssen, daher habe ich einfach keine Ahnung. Ich Arbeite bereits seit dem die Kinder 1 Jahr sind auf 450€/520€ Basis. Ich möchte natürlich wieder in Teilzeit arbeiten gehen, sofern es dann mit der Betreuung der Kinder passt. Ich habe noch nichts beantragt. 


3wildehühner

In welchem Umfang möchtest du denn arbeiten? Wie viele Stunden sind deine Kinder der Betreuung?


3wildehühner

Du erhältst so viel ALG1 ,wie du Stunden arbeiten kannst und deine Kinder betreut sind,  wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Aus welchem Grund hast du gekündigt?  


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