Frage: Arbeitslosengeld nach elternzeit

Schönen guten Tag Frau Bader, Wie wird nach der Elternzeit das Arbeitslosengeld berechnet ? Von dem Gehalt was man vor der Elternzeit hatte oder von dem elterngeld? Vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen Michelle

von Michelle9191 am 18.04.2022, 07:33



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elternzeit

Hallo, Die Antwort liefert § 132 SGB III: Wenn innerhalb der letzten zwei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld kein Bemessungszeitraum von mindestens 150 Tagen gebildet werden, wird das Arbeitslosengeld nicht nach dem Entgelt des Leistungsberechtigten bemessen (§ 133 Absatz 4 SGB III), sondern fiktiv berechnet, d.h. es wird ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde gelegt Bei der fiktiven Bemessung stellt die Agentur für Arbeit zunächst die Qualifikationsgruppe fest, auf welche Tätigkeit unter Beachtung der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen, und örtlichen Mobilität die Vermittlungsbemühungen für den Leistungsberechtigten in erster Linie zu erstrecken sind. Das tarifliche Entgelt, welches für solche Tätigkeiten gilt, wird zur Grundlage für die Bemessung des Arbeitslosengeldes gemacht. Grundsätzlich ist das Arbeitslosengeld von seiner Natur her eine Lohnersatzleitung. Es soll also den Lohn ersetzen, den der Arbeitslose erhalten hätte, wenn er nicht arbeitslos wäre. Je weiter das Entgelt für die Bemessung aber zeitlich zurück liegt, umso weniger kann es dem aktuellen Lohnausfall entsprechen. Durch die Regelung des § 132 SGB III soll verhindert werden, dass ein Entgelt für die Bemessung des Arbeitslosengeld zu Grunde gelegt wird, das nicht dem aktuellen Lohnausfall entspricht. Um Arbeitslosengeld I nach der Elternzeit zu bekommen, müssen Sie vor der Babypause sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und in einem Zeitraum von zwei Jahren mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Die Elternzeit selbst zählt für drei Jahre als Anwartschaftszeit. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.04.2022



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elternzeit

Hast du keinen Arbeitsvertrag? Wie stehst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung?

von mellomania am 18.04.2022, 09:37



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elternzeit

Hast du aktuell keinen AG hast du auch keine Elternzeit!

von Wurzelwurm am 18.04.2022, 10:19



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elternzeit

Muss man (Frau) immer so unhöflich Antworten. Vielleicht hat sie aktuell einen Arbeitsplatz und dementsprechend auch Elternzeit! Aber ihr Job und die Kinderbetreung passen nicht zusammen und dann muss sie wohl kündigen. Warum, wie so weshalb, spielt doch keine Rolle? Sie möchte eine qualifizierte Antwort. Kannst du ihr die geben?

von BenLau2021 am 19.04.2022, 08:14



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elternzeit

Es ist nicht unhöflich, sondern einfach sachlicher Fakt. Aber man (Frau) ist hier in diesem Forum leider viel zu emotional... Und ja das ALG1 bekommt man ja schon mal nur für die Stunden, die man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und nicht so, wie man vor drr EZ gearbeitet hat. Um überhaupt Anspruch auf ALG1 zu haben musst du vor der EZ im Zeitraum von 2 Jahren mindestens 12 Monate Sozialversicherungspflichtig angestellt gewesen sein. Und da es zu lang ist es sinnvoll zu erklären und damit das auch nicht wieder als unhöflich verstanden wird: https://alster-rechtsanwaelte.de/arbeitslosengeld-nach-elternzeit/ Dort ist es sehr gut erklärt, wie es sich berechnet. Das ist nämlich nicht schwarz oder weiß. Also nicht entweder oder.

von Wurzelwurm am 19.04.2022, 10:42



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elternzeit

Und du hast jetzt in wie weit sinnvoll geantwortet? Die Fragen oben sind dür die Beantwortung relevant:-)

von mellomania am 19.04.2022, 12:04



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elternzeit

Also ich bin 30 Jahre alt und habe meine Ausbildung zur Speditionskauffrau mit 17 begonnen und erfolgreich abgeschlossen seit dem arbeite ich in ein und dem selben Betrieb. Ich bin alles andere als faul sonst was , ich war nie arbeitslos und bin jetzt für 1 jahr in elternzeit da ich ein kind bekommen habe falls man das dann doch in der heutigen zeit darf. Meine Tochter soll eigentlich ab 1.10 betreut werden , die tagesmutter ist aber die ersten beiden Oktober Wochen im Urlaub, ich soll im September noch operiert werden. Soll ich meine 1 jährige Tochter alleine zuhause lassen für 1 Wochen damit ich arbeiten gehen kann? Also wenn man schon keine Ahnung hat sollte man sich mal zurück halten und einfach gewisse Kommentare und unhöflich antworten für sich behalten, es gibt immer bestimmte Hintergründe. Aber schon mal daran gedacht das man sich da vorab Gedanken machen muss wegen der finanziellen Lage? Mein Chef genehmigt mir nach 1 jähriger elternzeit keinen Urlaub von 4 Wochen, er würde mich zwar nicht kündigen aber ich würde den Monat kein Geld verdienen, von was sollen wir dann leben? Eine Idee? Dann gerne her damit!!! Ich will eigentlich nur den Oktober überbrückt bekommen und ab 1.11 geh ich weiter arbeiten.

von Michelle9191 am 20.04.2022, 06:36



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elternzeit

Wenn du dein Kind betreuen musst bekommst du doch auch kein alg1

Mitglied inaktiv - 20.04.2022, 09:10



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elternzeit

Auf was hab ich denn Anspruch dann? Muss ja irgendwie über die Runden kommen im Oktober.

von Michelle9191 am 20.04.2022, 10:59



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elternzeit

Ihr könntet Wohngeld und kinderzuschlag prüfen, sonst bleibt nur Hartz IV und da wird das Gehalt deines partners mit angerechnet

von misses-cat am 20.04.2022, 11:36



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elternzeit

Wie lange hast du Elternzeit gemeldet? Bis wann? Ist die op noch während der Elternzeit?

Mitglied inaktiv - 20.04.2022, 11:49



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elternzeit

Bis zum 29.09. Und die OP wäre am 13.09. Ab dem 15.10 kann sie zur tagesmutter und dann sind ja noch 2 Wochen Eingewöhnung wie das dann klappt weiß man ja auch nicht.

von Michelle9191 am 20.04.2022, 18:04



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elternzeit

Der Vater ist vorrangig für euch zuständig!

von mellomania am 20.04.2022, 18:17



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elternzeit

Ja ich weiß aber soll er 24 stunden arbeiten gehen? Wir haben auch ganz normale Fixkosten zu tragen und er braucht auch ruhezeiten und zwar sind das gesetzlich 12 Stunden.

von Michelle9191 am 20.04.2022, 18:23



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elternzeit

Leider haben nur gewisse Familien Vorrang und in Deutschland hat man sowieso die A-Karte gezogen leider wie ich immer wieder merke.

von Michelle9191 am 20.04.2022, 18:24



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elternzeit

Kannst du mal erläutern, was du damit meinst?! Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, weil du keine Kinderbetreuung hast, bekommst du kein ALG1. Das gilt für ALLE Menschen und ist keine persönliche Fede gegen dich. Ihr habt nun noch diverse Monate Zeit, um Geld für die wenigen Wochen zur Überbrückung zurückzulegen. Wir haben April und du brauchst Geld für Oktober. Legt etwas zurück, spart ein bisschen oder sucht euch kurzfristig einen kleinen Nebenverdienst. Das muss für den engen Zeitraum nichts ausuferndes sein, aber das fehlende Geld müsste sich zusammenbekommen lassen. Du hast als Mama sicher auch keine 12 Stunden Ruhezeit, also nimm deinen Partner in die Pflicht. Es geht nicht darum, eine Dauerbelastung für ihn zu schaffen, sondern kurzfristig etwas mehr in der Verantwortung zu sein. Du bist 24/7 verantwortlich. Er soll seinen Teil beitragen.

von Terkey235 am 21.04.2022, 11:24



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elternzeit

Wenn ich deine Antworten richtig verfolgt habe, dann geht es um die Überbrückung von einem Monat, maximal 6 Wochen. Wie meine Vorrednerin schon geschrieben hat: Dafür spart man halt was an. Spätestens mit Kind hat man doch eh immer eine kleine finanzielle Rücklage und gibt nicht alles aus. Wenn du bereits so lange arbeitest wie geschrieben (>10 Jahre) sollte da ja auch was vorrätig sein. Hier in Bayern haben viele Mütter ein ähnliches Problem. Das Kita-Jahr startet immer zum 01.09., wenn das Kind dann noch zu klein ist, hat man Pech gehabt und darf ein Jahr warten. Unterhalb des Jahres einen Platz zu ergattern ist nahezu unmöglich trotz Rechtsanspruch. Elterngeld gibt es aber mit Partnermonaten nun mal höchstens 14 Monate. Heißt: EZ ohne Gehalt, unbezahlter Urlaub o. ä. Ich habe mir Gott sei Dank nur einen Monat unbezahlt freinehmen müssen, wäre aber auch nie auf die Idee gekommen, dass der Staat mich in dieser Zeit unterstützen soll.

von Pünktchen_ohne_Anton am 21.04.2022, 16:03



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