Arbeitslosengeld nach Elternzeit/Beschäftigungsverbot/Kurzarbeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitslosengeld nach Elternzeit/Beschäftigungsverbot/Kurzarbeit

Guten Abend Ich bin seit dem 10.11.21 aus der Elternzeit, momentan Befinde ich mich im Resturlaub meiner Vollzeitstelle. Ab dem 1.12.21 trete ich eine Teilzeitstelle meines Unternehmens an. Meine Frage ist wie die Berechnung des Arbeitslosengeld wäre wenn ich zum 1.1.22 gekündigt werde. Ich bin seit 2019 Vollzeit im Unternehmen angestellt gewesen - während der SS war ich 2 Monate in Kurzarbeit (100%) und danach 4 Monate im Beschäftigungsverbot. Zudem ist die Frage ob man einen Abzug beim Arbeitslosengeld bekommt, wenn man sich Arbeitssuchend als Teilzeit beim Amt meldet? Muss man um den vollen Umfang zu bekommen sich Vollzeitsuchend melden? Ich hoffe Sie können mir helfen. Vielen Dank für eine Rückmeldung

von Naddl8688 am 17.11.2021, 20:49



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach Elternzeit/Beschäftigungsverbot/Kurzarbeit

Hallo, 1. Die Kündigungsfristen ergeben sich aus § 622 BGB. 2. Grundlage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes I ist ihr Vollzeitgehalt. Wenn sie nur in Teilzeit arbeiten können, wird dies prozentual heruntergerechnet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.11.2021



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach Elternzeit/Beschäftigungsverbot/Kurzarbeit

Ich frage mich, ob eine Kündigung zum 01.01.22 überhaupt zulässig wäre. Was steht in ihrem Arbeitsvetrag zur Kündigungszeit? Ob es da kürzere Zeiten wegen Kurzarbeit gibt weiß ich nicht. Frau Bader wird ihnen das beantworten können. ALG gibt es berechnet aus der Höhe in der sie arbeiten können. So wie es scheint können sie zurzeit nur TZ arbeiten. Somit gibt es ALG in TZ. Wenn Sie VZ arbeiten können in VZ. VZ angeben und es dann nicht können wird geprüft und wenn dann heraus kommt, dass das zu keiner Zeit möglich gewesen wäre, müssen das zu viel gezahlte Geld zurück gezahlt werden.

von Ani123 am 18.11.2021, 00:21



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach Elternzeit/Beschäftigungsverbot/Kurzarbeit

Sie wurde nicht gekündigt. Sie tritt im selben Unternehmen eine teilzeitstelle an und möchte für die Stunden bis vollzeit sich arbeitssuchend melden was nicht geht

von ALF0709 am 18.11.2021, 08:58



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Resturlaub nach zweifachem Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader,  In meiner ersten Schwangerschaft wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich ging in Elternzeit und wurde erneut schwanger. Ich kam von der Elternzeit meines ersten Kindes direkt in ein erneutes Beschäftigungsverbot. Nun endet bald meine Elternzeit des zweiten Kindes. Mir ist bekannt, dass der Urlaubsanspruch wä...


Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Teilzeit als Komplementär Therapeutin in einer psychiatrischen Tagesklinik. Seit Oktober habe ich eine neue Mitarbeiterin in meinem Fach bekommen (wir waren ein Paar Monaten nur zu zweit in meinem Fach und jetzt haben wir einen 3. Kollegen bekommen und zu ihm ist sie ganz nett), die ganz kompetitiv und aggre...


Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich bin seit ca 3 Wochen im Beschäftigungsverbot, welches vom AG ausgesprochen wurde auf meinen Wunsch hin. Da ich Physiotherapeutin Osteopathin und Heilpraktikerin bin, bin ich Infektionen und körperlichen Belastungen ausgesetzt und im Gefährdungsbogen stehen die Kriterien, die ein BV empfehlen. Jetzt meine Frage, ich abso...


Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...


Neuer Job & mögliches Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich hoffe sie können mir weiterhelfen. ich habe am 18.03.2024 einen neuen Job angefangen, nun wurde trotz Komplikationen eine Schwangerschaft festgestellt ohne weitere Problematik. Was mich sehr erfreut!  Nun war ich heute bei meiner Ärztin und sie sagte dass sie mich trotzdem gerne ins Beschäftigungsverbot schicken ...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Urlaubstage im teilzeit beschäftigungsverbot

Hallo ich arbeite eigentlich 75% mit einer 5-tage woche nun bin ich im teilzeit beschäftigungsverbot mit 50% und einer 4 tage woche. Wenn ich es richtig verstanden habe müsste ich ja weiterhin den vollen urlaubssnspruch für die 5 Tage woche haben oder ? Aber wie ist es wenn ich jetzt Urlaub nehme? Muss ich dann 5 oder 4 Tage für eine Woche Urlaub ...


Beschäftigungsverbot - Neuer Arbeitsvertrag nach Ausbildung - Bemessungsgrundlage Lohnfortzahlung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten.  Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben.  Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei...


Beschäftigungsverbot

Hallo Ich arbeite als Erzieherin , 20 Std pro woche. möchte jetzt aber auf 30 Std erhöhen , weil ich schwanger bin und dann ein komplettes Beschäftigungs Verbot bekomme. wie wird dann mein Gehalt im Beschäftigungsverbot berechnet?   desweitwren gibt es ab August vllt eine Gehaltserhöhung für alle. bekomme ich die direkt auch oder er...


Beschäftigungsverbot nach erfolgreicher Wiedereingliederung

Guten Morgen Frau Bader, ich würde gerne fragen was ich als Entlohnung während eines Beschäftigungsverbotes erwarten kann, da ich die Monate vor der Schwangerschaft langzeitkrank bzw. mich am wiedereingliedern war, ich es aber so verstanden habe, dass der Mutterschutzlohn anhand der letzten drei Monate VOR der Schwangerschaft ausgerechnet wird....