irena92
Hallo Frau Bader, mein Vertrag ist am 07.06.2019 abgelaufen und bin seitdem arbeitslos bei der AfA angemeldet. Von 09/2016 bis 06/2019 habe ich immer Vollzeit gearbeitet. Am 24.10.2019 habe ich meine Tochter bekommen. Ich erhalte Elterngeld bis zum 23.10.2020. Ich werde bestimmt bis Ende 2021 nicht arbeiten können. Habe ich trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld? Ich hoffe, sie können mir weiter helfen. Vielen Dank
Hallo, SrbGeld 1 bekommt man nur, wenn man de Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, was nicht der Fall ist, wenn man ein Kind betreut. Der Anspruch bleibt aber bestehen und verschiebt sich. Liebe Grüße NB
Port
Da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, gibt es kein ALG 1.
Felica
Nur wenn du eine Kinderbetreuung hast. Ich hoffe du hast dich da schon um einen Platz gekümmert, wenn nicht, schleunigst nachholen. Die meisten Platzvergaben sind durch. Das wäre auch wichtig wenn du nicht verheiratet bist weil du nach dem EG sonst ein Problem mit der Krankenversicherung hast. Anspruch auf einen Betreuungsplatz hast du wenn euer Kind 1 Jahr ist, denn muss man notfalls aber auch einklagen. Setzt aber voraus das man sich natürlich auch selbst entsprechend vorher bemüht hat. Alternativ könnt ihr prüfen lassen ob Anspruch auf Wohngeld oder Kindergeldzuschlag besteht. Das ist vereinfacht worden. Darüber hinaus ob Anspruch auf Hartz4.
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