Sehr geehrte Frau Bader,
Ich habe genau 6 Monate vor Geburt meines Kindes (nach Abschluss meines Studiums) mit meinem damaligen Job angefangen. Es war eine Teilzeitstelle (24 Stunden). Wegen der Coronasituation wurde von meinem Arbeitgeber dann nach drei Monaten ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Der Vertrag lief in der Mitte der Elternzeit aus, weil er auf ein Jahr befristet war. Elterngeld habe ich 12 Monate (330 € / Monat) bekommen. Ich habe noch keine Stelle, könnte aber nach Eingewöhnung meines Kindes bei der Tagesmutter etwa 13,5 Monate nach Geburt anfangen zu arbeiten. FAlls ich keine Stelle bekomme, auf welcher Grundlage wird dann das Arbeitslosengeld berechnet?
Vielen Dank für ihren wertvollen Rat!
von
spring36
am 11.11.2021, 10:22
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach Elternzeit, davor
Hallo,
Frage ist, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, vor allem die die Anwartschaftszeit. Das bedeutet : Sie waren in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Dabei können mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet werden.EZ Zeiten werden herausgerechnet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.11.2021
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach Elternzeit, davor
Kurz und knapp: Arbeitslosengeld nach Elternzeit
Um Arbeitslosengeld I nach der Elternzeit zu bekommen, müssen Sie vor der Babypause sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und in einem Zeitraum von zwei Jahren mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Die Elternzeit selbst zählt für drei Jahre als Anwartschaftszeit. Sie erhalten dann 67 Prozent vom letzten Nettogehalt oder von einem fiktiven Gehalt, errechnet aus Ihrer beruflichen Qualifikation
Du hast aber nach Ende des Elterngeld Bezugs eine Lücke bei der Krankenversicherung. Über das Elterngeld bist du nur kostenlos versichert
Mitglied inaktiv - 11.11.2021, 10:37
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach Elternzeit, davor
Wenn ich das richtig sehe, hast du gar keinen Anspruch auf ALG1, da du noch nicht lange genug versicherungspflichtig gearbeitet hast.
von
KielSprotte
am 11.11.2021, 10:43