Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Esther83

Hallo Frau Bader, Ich habe 2 Kinder. Vor den Schwangerschaften habe ich mehr als 5 Jahre ohne Pause in Vollzeit gearbeitet. Beim 1. Kind war ich 2 Jahre in Elternzeit bis zum 30.01.2019. Dann habe ich vom 30.01.19 bis zum Mutterschutz am 21.05.2019 des 2. Kindes wieder mit 40 Stunden die Woche gearbeitet. Am 20.09.20 endet meine Elternzeit vom 2. Kind nach 14 Monaten. Nun hat mein Unternehmen aufgrund der Corona Situation Insolvenz angemeldet. Es sieht schlecht aus und ich werde höchstwahrscheinlich arbeitslos. Meine erste Frage wäre ob ich überhaupt Anspruch auf ALG I habe oder nicht. Denn ich muss ja mindestens 150 Tagen im Bemessungszeitraum von zwei Jahren auch Arbeitseinkommen erzielt haben. Wäre es vielleicht sinnvoller die Elternzeit zu verlängern? Vielen Dank Esther


Hallo, 1. Wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, in EZ oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft die EZ (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr in EZ). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält man sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EZ. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Elterngeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. 2. Um Arbeitslosengeld 1 nach der Elternzeit zu bekommen, müssen Sie: a. Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen b. Einen Antrag gestellt haben c. Die Anwartschaft erfüllen. Dies ist der Fall, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Dabei gilt die Elternzeit bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes als versicherungspflichtige Zeit, wenn Sie unmittelbar vorher versicherungspflichtig beschäftigt waren (§ 26 Abs. 2a Satz 1 SGB III). Ebenso zählt die Zeit, in der Sie Mutterschaftsgeld bezogen haben, als versicherungspflichtige Zeit (§ 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III).Wenn Sie während der Elternzeit ein weiteres Kind bekommen und für dieses ebenfalls Elternzeit beantragen, besteht für die gesamte Zeit von der Geburt des ersten (älteren) Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des zweiten (jüngsten) Kindes Versicherungspflicht (LSG Rheinland-Pfalz, 31.03.2011 L 1 AL 43/10). Wenn Sie in dem Jahr vor der Arbeitslosigkeit keine 150 Tage Arbeitsentgelt erzielt haben, wird der Bemessungsrahmen auf zwei Jahre erweitert (§ 150 Abs. 3 Nr. 1 SGB III). Sofern Sie sich also in dem Jahr vor der Arbeitslosigkeit in Elternzeit befunden und keine Einnahmen erzielt haben, wird der Bemessungsrahmen auf zwei Jahre erweitert. 4. Das Arbeitslosengeld für Eltern beträgt 67 Prozent vom letzten Nettogehalt. Hierfür müssen Sie im Rahmen eines erweiterten Bemessungszeitraums von zwei Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und an 150 Tagen ein Arbeitsentgelt erzielt haben. Damit erfolgt die Berechnung des Arbeitslosengeldes nach einer Elternzeit von einem Jahr auf Grundlage der Arbeitseinkünfte vor der Elternzeit. Wenn in den letzten zwei Jahren allerdings nicht an mindestens 150 Tagen ein Arbeitsentgelt erzielt wurde, legt man zur Berechnung des Arbeitslosengeldes eine Pauschale zugrunde. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, mein Vertrag ist am 07.06.2019 abgelaufen und bin seitdem arbeitslos bei der AfA angemeldet. Von 09/2016 bis 06/2019 habe ich immer Vollzeit gearbeitet. Am 24.10.2019 habe ich meine Tochter bekommen. Ich erhalte Elterngeld bis zum 23.10.2020. Ich werde bestimmt bis Ende 2021 nicht arbeiten können. Habe ich trotzdem Anspr ...

Hallo Meine elternzeit Endet Oktober. Bin noch angestellte bis Ende Oktober wo ich dan dort auch kündige oder gekündigt werde. Der große geht in den Kindergarten und für den kleinen Mann muss ich ein Jahr noch daheim bleiben weil ich keinen habe der auf ihn aufpassen kann. Mir wurde jetzt gesagt das ich 15 sdt arbeiten muss um Arbeitslosenge ...

Sehr geehrte Frau Bader, wir werden aktuell von einer Kinderwunschklinik bei unserem Kinderwunsch unterstützt. Es geht bald in die heiße Phase. Da meine erste Tochter leider nach einer sehr komplizierten Schwangerschaft nach nur einer Woche verstarb, setzt mich die Situation unter Stress. Mein Arzt wird mich also voraussichtlich während einer ev ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe genau 6 Monate vor Geburt meines Kindes (nach Abschluss meines Studiums) mit meinem damaligen Job angefangen. Es war eine Teilzeitstelle (24 Stunden). Wegen der Coronasituation wurde von meinem Arbeitgeber dann nach drei Monaten ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Der Vertrag lief in der Mitte der Elternzeit a ...

Guten Abend Ich bin seit dem 10.11.21 aus der Elternzeit, momentan Befinde ich mich im Resturlaub meiner Vollzeitstelle. Ab dem 1.12.21 trete ich eine Teilzeitstelle meines Unternehmens an. Meine Frage ist wie die Berechnung des Arbeitslosengeld wäre wenn ich zum 1.1.22 gekündigt werde. Ich bin seit 2019 Vollzeit im Unternehmen angestell ...

Schönen guten Tag Frau Bader, Wie wird nach der Elternzeit das Arbeitslosengeld berechnet ? Von dem Gehalt was man vor der Elternzeit hatte oder von dem elterngeld? Vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen Michelle

Guten Abend Frau Bader, Meine Elternzeit endet im Juni dieses Jahres. Ich habe davor 10 Jahre bei einem Betrieb gearbeitet. Aufgrund der weiten Strecke habe ich dort aber jetzt zum ender meiner elternzeit gekündigt. Ich habe schon einen neue Stelle plus kitaplatz gefunden. Allerdings erst ab 1.12.2023. Sogesgat bin ich dann ein halbes Jahr arbeits ...

Einen schönrn Guten Tag Ich hätte eine Frage . Ich habe meine 1 Tochter im Juli 21 auf die Welt gebracht und war bei ihr bis zum Juli.22 in Elternzeit davor war ich bis zum Mutterschutz im Tätigkeitsverbot . In Elternzeit bin ich wieder schwanger geworden und bin dann gleich wieder für 2 Monate bis zum Mutterschutz in das Tätigkeitsverbot gekomm ...

Hallo,  mich würde gern wissen ob ich Anspruch auf Elterngeld habe. Meine Elternzeit ist am 16.8.2024 beendet und zum Ende der Elternzeit habe ich das Arbeitsverhältnis meinerseits gekündigt. 1. Kind ist 2018 geboren 2. Kind 2021 dazwischen war ich für 1,5 Monate im Beschäftigungsverbot. Vor beiden Kinder war ich Vollzeit beschäftigt. Habe für ...

Hallo sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader! Mich beschäftigt folgende Frage und ich möchte Sie um Ihren Rat bitten. Unser Kind wurde am 25.3.2022 geboren. Meine Elternzeit geht vom 29.5.2022 bis 24.3.2025. Ich habe meinen langjährige Arbeitsstelle zum 31.3.2025 aufgrund von gesundheitlichen und psychischen Problemen gekündigt und bin ...