Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosengeld nach elternzeit. Gerne an alle

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitslosengeld nach elternzeit. Gerne an alle

Julia.....

Hallo Meine elternzeit Endet Oktober. Bin noch angestellte bis Ende Oktober wo ich dan dort auch kündige oder gekündigt werde. Der große geht in den Kindergarten und für den kleinen Mann muss ich ein Jahr noch daheim bleiben weil ich keinen habe der auf ihn aufpassen kann. Mir wurde jetzt gesagt das ich 15 sdt arbeiten muss um Arbeitslosengeld zu bekommen. Stimmt das mit den 15 sdt?? Und habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld obwohl ich seit 7 Jahren angestellte bin davon 3 Jahre in elterzeit ??


Hallo, Sie bekommen leider gar kein Arbeitslosengeld, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB


Felica

Ja, stimmt. Ohne Kinderbetreuung kein ALG1. Es wäre deutlich schlauer gewesen 2 Jahre EZ einzureichen, damit könnte man dir dann nicht kündigen. Das man mit 2 kleinen Kindern wirklich nach einem Jahr EZ wieder in VZ einsteigt kommt sicherlich vor, ist aber eher selten, Ich würde mit dem AG JETZT sprechen, die EZ verlängern und dort auch einen TZ-Wunsch ansprechen. Völlig egal ob du da dann wirklich auch arbeiten willst. Den, aus einer Anstellung heraus lässt es sich deutlich besser bewerben und zweitens, solange du einen AG hast, bist du auch Krankenversichert. Je nachdem musst du dich nämlich sonst sogar selbst versichern wenn das nicht über deinen Ehemann möglich ist.


Mitglied inaktiv

Wenn dein Kleiner erst in einem Jahr in Kiga kommt, warum hast du nur ein Jahr EZ gemeldet. Und warum im Gottes Namen wolltest du Vollzeit arbeiten. Das Kind hat einen Rechtsanspruch ab dem 1. Geburtstag auf Betreuung. Würde da der Stadt auf die Füsse treten. Alg1 bekommst du nämlich nur, wenn du mind. 15 std arbeiten kannst und dann natürlich nur auf diese Stunden runter gerechnet. Deine 7 Jahre vorher gearbeitet nützen dir da nix.


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