Hallo Fr.Bader, Ich werde wahrscheinlich ab Nov. wieder arbeiten bei meinem alten AG.Praxis, keine 15 Mitarbeiter. Vereinbart sind jetzt 18h nach 1Jahr Elternzeit, danach wieder fast Vollzeit bzw. nach Kindergartenöffnungszeiten. Jetzt geht einer meiner 3 Chefs und es ist noch nicht sicher ob ich wieder anfangen kann. Kann ich Arbeitslosengeld 1 beantragen? Welche Kriterien müssen erfüllt sein. Was wäre, wenn ich das Kind nicht unterbringen könnte um dem Jobcenter zur Verfügung zu stehen? Wie wird das ALG berechnet? Ich würde mir auf jeden Fall eine Alternative suchen......Vielen Dank!
von
karamellchen
am 26.10.2016, 14:06
Antwort auf:
Arbeitslosengeld in Elternzeit
Hallo,
wenn der Vertrag vom Arbeitgeber beendet wird, können Sie Arbeitslosengeld 1 erhalten. Dies im Unfang, in welchen Sie arbeiten könnten. Wenn das also zum Beispiel 20 Stunden wären, würden Sie 50 % Arbeitslosengeld 1 erhalten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.10.2016
Antwort auf:
Arbeitslosengeld in Elternzeit
Du bekommst anteilig ALG1 je nach Stunden die Du anbietest.
Mindestens 15 Arbeiststunden müssen es sein.
Die Kinderbetreuung musst Du nachweisen.
Ist keine Betreuung da, gibt es kein ALG1 , Du musst Dich selbst krankenversichern ( oder über den Ehemann wenn vorhanden und nicht privat versichert )
Finanziell ist der Vater des Kindes auch für Dich zuständig.
von
Sternenschnuppe
am 26.10.2016, 14:50
Antwort auf:
Arbeitslosengeld in Elternzeit
Während der Elternzeit kann dich der AG nicht kündigen, und noch bist du nicht gekündigt. Der Weggang einer der 3 Chefs ist kein Grund um das Beschäftigungsverhältnis als beendet anzusehen. Eine Kündigung muss fristgerecht erfolgen.
Mitglied inaktiv - 26.10.2016, 15:28