Hallo, Folgender Sachverhalt: - Elternzeit bis Mitte Februar - Kita Gutschein in Hamburg ab 15. Januar für 12 Stunden, 2jähriges Kind, ist bereits bewilligt Fragen: - wenn ich im Oktober einen Auflösungsvertrag unterzeichne, steht mir dann Arbeitslosengeld zu wenn ich schon ab diesem Zeitpunkt auch wieder vollzeit arbeiten möchte und die Betreuung des Kindes bis zum Kitabeginn durch meine Schwester absichere? - bleibt der Kitagutschein bestehen wenn ich vor Beginn der Betreuung und vor Ende der Elternzeit arbeitslos werde? Gruß, Bumbum
von Bumbum am 13.07.2012, 12:29