Sofica
Liebe Frau Bader, ich habe im März 2019 meinen Sohn bekommen und drei Jahre Elternzeit eingereicht, mit der Aussicht darauf, nach einem Jahr in Teilzeit zurück zu kehren. Da mein Mann beruflich die Stadt wechseln musste, sind wir als Familie kurz nach der Geburt weggezogen. Da der Umzug Ursprünglich nur für eine befristete Zeit geplant war, habe ich meinem Chef und der Personalabteilung per Email angekündigt, dass ich gerne ab September 2020 wieder in Teilzeit zurück kehren möchte. Nun sieht es aber so aus, dass mein Mann jobbedingt nicht zurückziehen kann (Corona), weil es da keinen Job für ihn gibt. Ich also die Stelle nicht mehr antreten kann. Kann mein Arbeitgeber mich rechtlich festnageln und dazu verpflichten? Die Elternzeit möchte ich ungern beenden, sondern einfach nur aus der Teilzeit Verpflichtung rauskommen. Danke für Ihren Rat!
Hallo, Sie können den Teilzeitvertrag kündigen. Achten Sie bei der Formulierung darauf, dass Sie tatsächlich nur diesen kündigen und nicht den gesamten Vertrag. Liebe Grüße NB
mellomania
klar, du solltest das aber rechtzeitig tun. und bitte drauf achten, eben NUR die teilzeit zu kündigen, NICHT ABER die elternzeit! ob es drei monate vor arbeitsbeginn sind müsstest du in deinem vertrag zu den kündigungsfristen nachlesen..
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