Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bis wann Antrag auf Teilzeit stellen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bis wann Antrag auf Teilzeit stellen?

Poppins

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Guten Tag Frau Bader, meine Elternzeit endet am 9. Juli 2020. Ich habe als Quereinsteiger in einer privaten Kita ein halbes Jahr gearbeitet und hatte dann Beschäftigungsverbot . Jetzt würde ich gerne von 80 auf 50% reduzieren. Im Internet habe ich gelesen, dass der Antrag mindestens drei Monate vorher gestellt sein muss. Ist das so korrekt? Dann heißt es man muss mindestens ein halbes Jahr dort gearbeitet haben , um einen Anspruch zu haben. Das hätte ich ja gerade erreicht, zählt aber das Beschäftigungsverbot noch dazu? Vielen Dank schon einmal für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten (inkl BV) - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Das siehst du richtig. Den Antrag musst du drei Monate vorher stellen. Um so früher desto besser. Ob das Beschäftigungsverbot noch zu dazu zählt, da bin ich mir nicht ganz sicher. Aber ich denke schon, du bist ja nur von der Arbeit befreit aber trotzdem noch Angestellte in dem Betrieb.


cube

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Wieviel Beschäftigte gehören zur Kita? Wenn es weniger als 10 sind, ist es ein Kleinbetrieb - da gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf TZ. Was natürlich nicht heißt, das du keinen Antrag stellen kannst/darfst. Aber der AG kann diesen eben ziemlich einfach ablehnen.


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