Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kein Kitaplatz - Elternzeit verlängern?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kein Kitaplatz - Elternzeit verlängern?

Taschi3789

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Hallöchen an Alle, ich habe folgendes Problem: Meine Elternzeit endet am 08.03.2016. Leider steht mein Sohn nur auf der Warteliste in der Kita und die Leiterin macht mir wenig Hoffnung, dass sie rechtzeitig einen Platz für ihn hat. Deswegen bin ich am überlegen meine Elternzeit zu verlängern, denn ohne Kitaplatz kann ich nicht arbeiten gehen. Bin auch alleinerziehend und total auf den Platz angewiesen. Finanziell sieht es aktuell so aus das ich Elterngeld bis Ende der Elternzeit bekomme und seit März 2015 aufstockend Hartz IV. Nun weiß ich aber nicht ob das alles so funktioniert wie ich mir das denke. Der AG muss einer Verlängerung doch zustimmen, oder? Was mache ich wenn er dies nicht tut (wovon ich ausgehe)? Wie verhält sich das dann mit dem Hartz IV? Wird das erhöht, weil das Elterngeld wegfällt oder bekomme ich eine Sperre, weil ich nicht arbeiten gehen kann? Bin ratlos und hoffe man kann mir hier helfen. Danke schonmal!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, andersrum betrachtet ist es ja so, dass Sie einen Anspruch haben. Schreiben Sie die Gemeinde an und beantragen Sie unter Fristsetzung von drei Wochen die Zusage zu einer Kita Platz oder einer Tagesmutter (auf Kosten der Gemeinde). Wenn man ihnen das negative verbecheidet, können Sie dies dem Arbeitgeber vorlegen. Grundsätzlich haben Sie, wenn Sie nur zwei Jahre beantragt hatten, Anspruch auf das dritte Jahr ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Dann können Sie für die Zeit, die sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, Arbeitslosengeld 1 erhalten. Liebe Grüße NB


Strudelteigteilchen

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Wie lang hattest Du denn schon Elternzeit? Wenn Du bisher zwei Jahre genommen hast, dann darf der AG der Verlängerung nicht widersprechen. Was das JC dazu sagt, mußt Du leider dort erfragen - das wird wohl sehr unterschiedlich gehandhabt. Das hiesige JC hat keine Probleme damit, wenn ein Elternteil die Elternzeit komplett ausnutzt. Grundsätzlich steht Dir ab dem 1. Geburtstag des Kindes ein Betreuungsplatz zu. Aber das kann halt auch ein Platz sein, bei dem weder Konzept noch Fahrt- und Betreuungszeiten passen.


Taschi3789

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Mein Sohn wurde im September 2014 geboren, hab also seit dem Mutterschutz/Elternzeit. Das Problem ist halt, dass ich kein Auto habe um den Kleinen in eine Kita außerhalb der Stadt zu bringen. Ich würde halt gerne die Elternzeit bis September 2016 verlängern, weil er bis dahin (spätestens August/September) einen Platz haben kann. Ich weiß halt nur nicht was ich machen kann/soll, falls mein AG die Verlängerung ablehnt.


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