Taschi3789
Hallöchen an Alle, ich habe folgendes Problem: Meine Elternzeit endet am 08.03.2016. Leider steht mein Sohn nur auf der Warteliste in der Kita und die Leiterin macht mir wenig Hoffnung, dass sie rechtzeitig einen Platz für ihn hat. Deswegen bin ich am überlegen meine Elternzeit zu verlängern, denn ohne Kitaplatz kann ich nicht arbeiten gehen. Bin auch alleinerziehend und total auf den Platz angewiesen. Finanziell sieht es aktuell so aus das ich Elterngeld bis Ende der Elternzeit bekomme und seit März 2015 aufstockend Hartz IV. Nun weiß ich aber nicht ob das alles so funktioniert wie ich mir das denke. Der AG muss einer Verlängerung doch zustimmen, oder? Was mache ich wenn er dies nicht tut (wovon ich ausgehe)? Wie verhält sich das dann mit dem Hartz IV? Wird das erhöht, weil das Elterngeld wegfällt oder bekomme ich eine Sperre, weil ich nicht arbeiten gehen kann? Bin ratlos und hoffe man kann mir hier helfen. Danke schonmal!
Hallo, andersrum betrachtet ist es ja so, dass Sie einen Anspruch haben. Schreiben Sie die Gemeinde an und beantragen Sie unter Fristsetzung von drei Wochen die Zusage zu einer Kita Platz oder einer Tagesmutter (auf Kosten der Gemeinde). Wenn man ihnen das negative verbecheidet, können Sie dies dem Arbeitgeber vorlegen. Grundsätzlich haben Sie, wenn Sie nur zwei Jahre beantragt hatten, Anspruch auf das dritte Jahr ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Dann können Sie für die Zeit, die sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, Arbeitslosengeld 1 erhalten. Liebe Grüße NB
Strudelteigteilchen
Wie lang hattest Du denn schon Elternzeit? Wenn Du bisher zwei Jahre genommen hast, dann darf der AG der Verlängerung nicht widersprechen. Was das JC dazu sagt, mußt Du leider dort erfragen - das wird wohl sehr unterschiedlich gehandhabt. Das hiesige JC hat keine Probleme damit, wenn ein Elternteil die Elternzeit komplett ausnutzt. Grundsätzlich steht Dir ab dem 1. Geburtstag des Kindes ein Betreuungsplatz zu. Aber das kann halt auch ein Platz sein, bei dem weder Konzept noch Fahrt- und Betreuungszeiten passen.
Taschi3789
Mein Sohn wurde im September 2014 geboren, hab also seit dem Mutterschutz/Elternzeit. Das Problem ist halt, dass ich kein Auto habe um den Kleinen in eine Kita außerhalb der Stadt zu bringen. Ich würde halt gerne die Elternzeit bis September 2016 verlängern, weil er bis dahin (spätestens August/September) einen Platz haben kann. Ich weiß halt nur nicht was ich machen kann/soll, falls mein AG die Verlängerung ablehnt.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich noch bis zum 10.11.23 in Elternzeit (2 Jahre, habe nur im ersten Jahr Elterngeld erhalten), allerdings möchte ich aufgrund aktueller Gegebenheiten noch nicht wieder zurück ins Unternehmen. Ich würde gerne recht bald wieder schwanger werden und gleichzeitig die Zeit nutzen, um mich als Freelancer im Grafikbe ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nach der Geburt zwei Jahre Elternzeit genommen. Mein Sohn wird nun im Mai 2024 zwei Jahre werden. Ich würde gerne die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern (also bis zum 3. Geburtstag). 1. Muss mein AG einer Verlängerung zustimmen? Ich finde im Internet keine eindeutige Antwort auf diese Frage. 2. Kann ich ...
Hallo! Ich habe blöderweise nur 18 Monate Elternzeit beantragt und bin erst jetzt so schlau, dass 24 Monate viel besser gewesen wären. Wenn ich jetzt die Verlängerung beantrage (Frist wäre kein Problem, sind noch 8 Monate bis zum Ablauf der 18 beantragen Monate) und gesetzt den Fall,der AG stimmt dem zu, zählt der verlängerte Zeitraum dann als 2. ...
Hallo, ich habe für meinen 1. Zwilling 2 Jahre Elternzeit genommen. Währenddessen habe ich angefangen in Elternzeit-Teilzeit 30 Stunden zu arbeiten. In diesem Zeitabschnitt befinde ich mich jetzt. Nun möchte ich ab dem 2. Geburtstag für meinen 2. Zwilling Elternzeit beantragen (weiterhin in Teilzeit). Für den 1. Zwilling zu verlängern geht nich ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, welche nächstes Jahr im Februar 2025 endet. Nun möchte ich diese um ein Jahr verlängern. Darf der Arbeitgeber einer Verlängerung der Elternzeit widersprechen bzw. darf er mir diese verweigern? Vielen Dank und freundliche Grüße
Guten Tag, Kind 1 wurde 2019 geboren, ein Jahr Elternzeit wurde genutzt. Bei Geburt von Kind 2 (Herbst 2023) wurde ein Jahr Elternzeit für Kind 2 und direkt daran anschließend noch 14 Monate für Kind 1 eingereicht und vom AG bestätigt. Die Überlegung ist fristgerecht in 2025 die Elternzeit um die verbleibenden 10 Monate von Kind 1 zu ver ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit und werde mein Arbeitsverhältnis zum Ende dieser kündigen. Die Kita startet voraussichtlich erst im Monat nach Ablauf der Elternzeit und für die Eingewöhnung würde ich vorsichtshalber gerne 2-3 Monate einplanen. Macht es Sinn, meinen Arbeitgeber um Verlängerung der Elternzeit um 3 ...
Guten Tag Frau Bader. Mein Mann und ich sind vor 3 Wochen Eltern geworden. Direkt nach der Geburt wurde festgestellt dass ich einen Kreuz-und Schambeinbruch habe und jetzt nur noch kurze Strecken an Unterarmgehstützen laufen darf und nur 20kg belasten darf.Daher kann mich selbst nicht ausreichend um mein Baby kümmern sondern mein Mann muss dies ...
Hallo, ich habe aktuell (2.4 bis 2.5) Elternzeit und Frage mich: Verlängern Feiertage die Elternzeit oder hat man hier einfach Pech und es bleibt beim angegeben Zeitraum? Danke vorab.
Hallo Frau Bader , meine Frage bezieht sich auf die Verlängerung der Elternzeit ! Wie oft darf ich innerhalb 3 Jahren die Elternzeit verlängern ? Gibt es hierzu eine Grenze? Mein Kind wurde um Januar 2024 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen bis Januar 2026. Ich möchte diese erstmal bis 30.10.2026 verlängern. Sollten wir keine ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit
- Antrag auf Teilzeit
- Was soll ich tun?
- Mutterschutzlohn