Stelli92
Hallo Frau Bader, Ich muss nochmal genauer nachfragen.. Wenn ich in einer unbefristeten Festanstellung in einem anderen Bundesland bin und KEINEN Betreuungsplatz für mein Kind habe, habe ich trotz Alleinerziehend zu sein keinen Anspruch auf Krankengeld / Lohnfortzahlung? Also ALG bekomme ich nur wenn ich arbeitslos bin und einen Platz nachweisen kann, richtig ? Liebe Grüße
Hallo, ja, so ist es. Liebe Grüße NB
peekaboo
Du bistnicht im Bundesland, wo sich deine Arbeitsstelle befindet. Du kannst nicht arbeiten, da du keine Kinderbetreuung hast und darum hast du auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Aber das für dich und das Kind unterhaltspflichtig
cube
Du musst eine Betreuung nachweisen. Das muss keine Kita sein - dass kann auch die Oma sein. Nur lügen solltest du da nicht. Denn idR wird für ALG auch verlangt, dass man sich bewirbt und das nachweist. Sprich: solltest du einen Job finden und müsstest den dann ablehnen weil du eben geschummelt hast .... ganz böse Falle.
Mitglied inaktiv
Vor allem darfst du nicht krank geschrieben sein, wenn du ALG direkt nach der Elternzeit beziehen möchtest. Dann zahlt dir das auch keiner weder Amt noch Krankenkasse
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